Tesla auf der Flucht nach vorn – Dritte Auslegung umfasst auch Batteriezellenproduktion

Gemeinsame Pressemitteilung des NABU Brandenburg und GRÜNE LIGA vom 28. April 2021

Potsdam – 28. April 2021: Die für den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide zuletzt ausgelegten und Ende September 2020 erörterten Antragsunterlagen waren unvollständig, teilweise nicht nachvollziehbar und bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder überholt. Immer wieder wurden umfangreiche Änderungen an der Planung für die Gigafabrik vorgenommen und dennoch gibt es mittlerweile die 12. Zulassung auf vorzeitigen Beginn nach § 8a Bundesimmissionsschutzgesetz. Bei einem Blick auf das Gelände scheint die Fabrik daher bereits fast fertig zu sein. Wesentliche Teile, wie z.B. die Abwasserdruckleitung fehlen aber noch.

„Die fortwährenden Antragsänderungen machen es nicht nur den Behörden schwer, zu einer abschließenden Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit zu kommen, auch uns Naturschutzverbänden ist es so unmöglich, auf dem Laufenden zu bleiben. Unsere ehrenamtlichen Experten haben damit kaum eine Chance, ihr Knowhow einzubringen“, beklagt Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg.

Seit September 2020 fordern Grüne Liga und NABU eine Neuauslegung der aktuellen und vollständigen Verfahrensunterlagen. Allein die fehlerhafte Einstufung der Anlage im Hinblick auf die Störfallsicherheit und die zwischenzeitlich vorgenommenen erheblichen Änderungen des Anlagenkonzeptes, wie z.B. bei der Niederschlagswasserversickerung und Abwasserbeseitigung, machen dies aus Sicht der Naturschutzverbände notwendig. Mit der Integration der Batteriezellenfertigung tritt Tesla in die Flucht nach vorn an, erweitert die Anlage und lenkt von den Unzulänglichkeiten der bislang vorgelegten Unterlagen ab.

Michael Ganschow, Geschäftsführer Grüne Liga Brandenburg stellt dazu fest: „Es ist nicht nachvollziehbar, wie hier eine scheibchenweise Genehmigung eines nicht genehmigungsfähigen Projektes betrieben wird. Denn noch kennt offensichtlich niemand, nicht einmal Tesla selbst, das gesamte Ausmaß der Fabrik. Wie kann eine Behörde da eine fundierte Entscheidung fällen?“

Insbesondere eine nachhaltige und naturverträgliche Nutzung des Grundwassers, die auch die Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung unter den Rahmenbedingungen der Klimakrise berücksichtigt, ist aus Sicht der Verbände noch immer äußerst fraglich.
Tesla hat einen Wasserbedarf von 3,6 Mill m³ pro Jahr ab 2023 angekündigt. In die Unterlagen der dritten Auslegung soll die Batteriefabrik wiederaufgenommen werden. So drängt sich der Verdacht auf, dass es Strategie ist, so ein Industriegroßprojekt in einem Wasserschutzgebiet in Antragsabschnitte zu zerlegen und mit vorläufigen Genehmigungen zu errichten.

NABU und GrüneLiga erwarten, dass die Politik ab sofort viel kritischer auf das Gesamtvorhaben und all seine Folgen für Umwelt, Menschen und die Region sieht und angesichts der der erhofften Arbeitsplätze und der wirtschaftlichen Impulse die Scheuklappen ablegt, denn die Landesregierung ist in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern Brandenburgs und nicht Tesla verpflichtet. Bei dem aktuellen Baufortschritt ist ein Rückbau ohne Schäden nahezu unmöglich. Daher sollen keine weiteren Zulassungen nach §8a erteilt werden. In Anbetracht der umfangreichen Veränderungen sind zudem auch die bislang erteilten Zulassungen erneut zu überprüfen.

„Wir erwarten, dass Tesla aus seinen bisherigen Fehlern gelernt hat und seine Hausaufgaben für die dritte Auslegung gut und gründlich macht. Es müssen endlich abschließende, vollständige und beurteilungsfähige Antragsunterlagen auf den Tisch gelegt und der Öffentlichkeit mit allen einschlägigen Stellungnahmen und Gutachten bekannt gemacht werden,“ sagt Thorsten Deppner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Dazu gehört auch, dass es einen erneuten Erörterungstermin gibt, in der Bedenken und Hinweise der Bürger besprochen werden können“.

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