Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Dahme

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 28. April 2021

Potsdam – Das Überschwemmungsgebiet der Dahme mit den Teupitzer Gewässern und dem Dahme-Umflut-Kanal wird gesichert. Die Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz dazu erscheint am heutigen 28. April 2021 im Amtsblatt für Brandenburg. Damit tritt die Festsetzung am morgigen 29. April 2021 in Kraft.

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet erstreckt sich weitgehend auf Feuchtgebiete und landwirtschaftlich extensiv genutzte Gebiete. Am Teupitzer See und am Schweriner See sind jedoch auch bebaute Wassergrundstücke betroffen.

In dem Überschwemmungsgebiet sind Schutzbestimmungen notwendig, die insbesondere gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche.

Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständige untere Wasserbehörde und die untere Bauaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten findet man auf der Seite des Umweltministeriums:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/

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