Abgebrannte Schweinezuchtanlage in Alt Tellin:

Deutscher Tierschutzbund will Wiederaufbau verhindern

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 9. April 2021

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband, der Deutsche Tierschutzbund Mecklenburg-Vorpommern, machen deutlich, dass sie einen Wiederaufbau der abgebrannten Schweinezuchtanlage in Alt Tellin nicht hinnehmen werden. Die Tierschützer kämpfen bereits seit Jahren gegen die Megaanlage in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der schreckliche Brand mit zehntausenden verbrannten und erstickten Sauen, Ferkeln und Ebern muss Konsequenzen haben – unabhängig davon, was die Ermittlungen zur Brandursache ergeben“, sagt Kerstin Lenz, Vorsitzende des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes. „Es darf keine Option sein, dass diese Anlage jemals wieder in Betrieb geht.“ Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Wir prangern seit Jahren Seite an Seite mit Tier- und Naturschützern Rechtsverstöße gegen Tierschutz- und Naturschutzvorschriften an. Die Brandtragödie muss das Ende der Schweinezucht in Alt Tellin einläuten. Wir prüfen anhand der vorliegenden Informationen die juristischen Möglichkeiten und werden diese – soweit möglich – auch ergreifen.“

Jahrelanger Kampf gegen die Megaanlage

Die Megaanlage in Alt Tellin wurde trotz vieler Proteste im Jahr 2010 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte genehmigt. Der BUND legte gegen diese Genehmigung Widerspruch ein. Von Anfang an bestanden massive Bedenken gegen das Brandschutzkonzept, die durch ein vom Tierschutzbund finanziertes Gutachten bestätigt wurden. Auf Grundlage dieses Brandschutzgutachtens reichte der BUND 2012 Klage ein. Unterstützung erhielt er im weiteren juristischen Verfahren vom Deutschen Tierschutzbund. Gemeinsames Ziel war und ist es, die Genehmigung der Anlage wegen vorliegender Rechtsverstöße gegen Tierschutz- und Naturschutzvorschriften aufheben zu lassen. Nach einer ersten sechsstündigen Gerichtssitzung im März 2017, wurde die weitere Verhandlung jedoch vertagt. Eine für Juni 2020 angesetzte Fortsetzung sagte das Gericht ab. Der Termin sei nicht haltbar, weil „neue und umfangreiche Schriftsätze“ eingegangen seien, die zunächst einer Beurteilung bedürften. Nach über zehn Jahren Kampf gegen die Anlage und einem immer wieder verzögerten Verfahren, hat der Brand am 30. März tragische Fakten geschaffen: Alle 18 Ställe brannten ab. Laut der Betreiberfirma fanden mehr als 55.000 Schweine den Tod.

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