Corona-Förderung für Wildparks und Bildungseinrichtungen im Umwelt- und Agrarbereich ab sofort wieder möglich

Pressemitteilung des Landesministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 25. März 2021

Potsdam –  Das Umwelt- und Agrarministerium legt die Förderrichtlinie für Wildgehege und Tierparke in freier Trägerschaft, sowie umweltpädagogische Bildungseinrichtungen neu auf. Anträge können ab sofort wieder beim Landesumweltamt Brandenburg gestellt werden. Brandenburgs Wildgehege und Tierparks, wie auch einzelne Bildungseinrichtungen, sind von der Schließung aufgrund der Corona-Pandemie betroffen. Nachdem die Tierparks ab dem 15. Februar 2021 zum Teil wieder öffnen konnten, hat sich die Lage zwar etwas entspannt, trotzdem reichen vielfach die Rücklagen und Einnahmen nicht aus, um die Folgen der Schließung auszugleichen.

Über diese Soforthilfe für in freier Trägerschaft befindliche und wegen der Corona-Krise in Existenznot geratene Wildgehege, Aquarien, Tierparke und Agrar-/Umwelt-Bildungseinrichtungen kann ein Zuschuss gewährt werden. Mit der Verlängerung der Richtlinie können Einrichtungen unterstützt werden, die infolge von COVID-19 bedingten Schließungen in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind und diesen nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können.

Der Antrag zur Gewährung der Soforthilfe sowie weitere Informationen stehen hier zur Verfügung.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/fachuebergreifend/richtlinie-wildparks-und-bildungseinrichtungen/

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