Sonder-Agrarministerkonferenz zur GAP

Gesetzentwürfe unzureichend für Tier-, Klima- und Umweltschutz

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 17. März 2021

Anlässlich der heute tagenden Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kritisiert der Deutsche Tierschutzbund das Vorpreschen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) und die völlig unzureichenden Gesetzentwürfe für die nationale Umsetzung der GAP. Der Verband hat die Mitglieder der Agrarministerkonferenz daher vorab schriftlich aufgefordert, den Tierschutz ausreichend und verpflichtend in beiden Säulen zu verankern.

„Dass der Tierschutz in einem der spezifischen Ziele der GAP konkret festgeschrieben ist, wird von Bundesministerin Julia Klöckner gekonnt ignoriert. Ein deutliches Mehr an Tier-, Klima- und Umweltschutz ist mit den vorgelegten Entwürfen nicht umsetzbar. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Er kritisiert, dass Klöckner das alte nicht zukunftsfähige Agrarsystem offenbar für weitere Jahre zementieren will: „Bei den Verhandlungen zur kommenden Förderperiode agiert die Bundesministerin, als habe sie nur ein Ziel: unbeirrt weiter wie bisher. Mit dem Vorpreschen ignoriert sie die dazu laufenden Beratungen in der Zukunftskommission Landwirtschaft – genauso wie den Wunsch der Gesellschaft nach mehr Tier-, Klima- und Umweltschutz. Durch ihr Handeln befeuert sie Strukturbrüche ebenso wie Klimawandel und Artensterben und vertut die Chance, national den Weg zu einer gesellschaftlich akzeptierten und zukunftsfähigen Landwirtschaft zu ebnen. Das ist angesichts der immensen Herausforderungen, vor denen wir stehen, unverantwortlich. Wir hoffen, dass die Landesagrarministerinnen und –minister die Zeichen der Zeit erkennen und ein klares Signal senden.“

Statt Status Quo braucht es Fortschritt

Obwohl der Trilog noch nicht abgeschlossen ist und damit die Rechtsgrundlage fehlt, hat das BMEL bereits so bedeutende Aspekte wie die Höhe der Umschichtung von der 1. in die 2. Säule – von 6 auf völlig unzureichende 8 Prozent – und konkrete Öko-Regelungen samt Budget festgelegt. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist es unverständlich, schon vor Abschluss des Trilogs eine derart niedrige Prozentzahl – ohne die Möglichkeit einer Erhöhung – vorzugeben. Aus Tierschutzsicht muss der Tierschutz in der GAP mehr Beachtung finden und verpflichtend in beiden Säulen verankert werden. Ambitionierte Tierschutzmaßnahmen müssen in der 1. Säule förderungsfähig sein. Es braucht ein Budget von mindestens 30 Prozent Öko-Regelungen und einen stufenweisen Ausstieg aus flächengebundenen Direktzahlungen. Ebenso ist eine deutlich höhere finanzielle Stärkung der 2. Säule, aus der wichtige Tierschutzmaßnahmen der Bundesländer, etwa Stallumbauten, finanziert werden, essentiell.

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