Kritik an BMEL für Verschleppung der Machbarkeitsstudie

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 23. Februar 2021

Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass die schon lange angekündigte Machbarkeitsstudie zu den Vorschlägen der „Borchert-Kommission“ zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland noch nicht vorliegt und sich weiter verzögert. Die Studie wurde im Sommer durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) teilte am Wochenende mit, man sei „zuversichtlich“, dass die Studie in zehn Tagen vorliege. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass hinter der Verzögerung die Absicht steckt, den mit den Vorschlägen verbundenen, notwendigen Systemumbau bis nach der Bundestagswahl zu schieben.

„Frau Klöckner scheut offenbar Veränderungen. Vielleicht handelt sie sogar im Auftrag derer, die einen Systemumbau verhindern wollen? Wir hatten zumindest erwartet, dass das BMEL es ernst meint, wenn es darum geht, die Empfehlungen der Borchert-Kommission vom 11. Februar 2020 umzusetzen. Das war wohl ein Irrtum“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Nicht nur, dass die Bundesministerin erst durch den Bundestag im Sommer 2020 aufgefordert werden musste, sich endlich ernsthaft um die seit mehreren Monaten vorliegenden „Borchert-Pläne“ zu kümmern: Jetzt wird der Umsetzungsprozess weiter verzögert – mit der Ausrede, die Machbarkeitsstudie käme später als geplant. Für diese Verzögerung muss es Gründe geben, die offengelegt gehören. Dafür trägt jemand die politische Verantwortung.“

Die Koalitions-Fraktionen aus CDU/CSU und SPD hatten in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Ende der Legislaturperiode Vorschläge zu entwickeln, wie die Empfehlungen der Borchert-Kommission – und damit eine Transformation der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung – kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Mit einer Machbarkeitsstudie zu den Empfehlungen der Kommission sollte die Regierung zudem klären, inwieweit eine Abgabe für höhere Tierwohlstandards in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist und inwieweit ausländische Herkünfte in die Abgabe einbezogen werden können. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Entschließungsantrag im Anfang Juli 2020 mit großer Mehrheit zu. Die Machbarkeitsstudie wurde jedoch erst Monate später – im Spätherbst – vom BMEL in Auftrag gegeben. Dass das BMEL nun eine erneute Verzögerung ankündigte, ist deshalb kritisch, weil die Zeit, um ein parlamentarisches Verfahren abzuwickeln, bis zur letzten Sitzungswoche des Bundestags Ende Juni extrem kurz ist.

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