Bundesjagdgesetz wird Ansprüchen an effektives Wildtiermanagement nicht gerecht – Agrarumweltminister Axel Vogel im Bundesrat

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 18. Dezember 2020

Berlin/Potsdam – Der Bundesrat hat heute über die Novellierung des Bundesjagdgesetzes beraten. Brandenburgs Agrar-Umweltminister Axel Vogel begründet in seiner Rede, warum der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf beim Ziel eines effektiven Wildtiermanagements zu kurz greift. Brandenburg hat deshalb unter anderem Empfehlungen zum Verzicht auf neue und wenig hilfreiche, bürokratische Abschussregelungen für das Rehwild und zur Lockerung der Regeln für überjagenden Hunden eingebracht. Diese wurden heute vom Bundesrat verabschiedet. 

Axel Vogel: „Unser Wald ist in einem schlechten Zustand. Laut Waldzustandserhebung der Bundesregierung von 2019 war der Kronenzustand im Durchschnitt aller Baumarten noch nie so schlecht. Der Wald leidet unter dem Klimawandel und damit verbunden unter ausbleibenden Niederschlägen, Dürre und Schadinsekten. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, Schadensflächen wieder zu bewalden und durch Waldumbau die Resilienz gegen den Klimawandel zu erhöhen. Doch die hohen Wildbestände und der starke Wildverbiss machen unsere Anstrengungen zur Waldverjüngung zunichte.“

Erst in der vergangenen Woche hat Minister Axel Vogel den Waldzustandsbericht 2020 für Brandenburg vorgestellt. Trotz einer leichten Verbesserung der Situation in den Wäldern nach den Schäden durch die beiden Trockenjahren 2018 und 2019, verzeichnet ein Viertel der Waldbäume schwerwiegende Schäden. Ein großes Problem stellt zudem der hohe Anteil an Verbissschäden durch das Wild an neu gepflanzten Bäumen und Sprösslingen aus Naturverjüngung dar. 

„Viele Vorschriften, die auch heute noch im Bundesjagdgesetz stehen, stammen aus dem 19. Jahrhundert. Sie atmen den Geist einer Epoche, in der man Wilderei verhindern und nach Kriegen Wildbestände aufbauen wollte. Klimawandel, Verbissschäden und Waldumbau waren damals kein Thema. Die vorliegende Gesetzesnovelle zielt nicht auf eine grundlegende Reform. Das beansprucht die Bundesregierung auch gar nicht. Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Rechte der Grundbesitzer gestärkt werden müssen“, so Minister Axel Vogel.     

Besonders das Vorhaben der Bundesregierung, neue Abschussregeln für die Bejagung von Rehen zu erlassen, läuft einem konsequenten Vorgehen gegen Wildverbiss zuwider:

„Das Bundesjagdgesetz schreibt einen gesunden Wildbestand vor. Doch lässt der bei allen Schalenwildarten in Deutschland in den letzten Jahrzehnten zu verzeichnende enorme Anstieg der Bestände darauf schließen, dass das Gleichgewicht längst gestört ist. Von einem gesunden Wildbestand kann gar nicht mehr die Rede sein“, so Vogel.

„Der Grund für den Anstieg der Wilddichten liegt in der Systematik der Abschussplanung. Die Abschusspläne werden von den Jagdausübungsberechtigten in der Höhe aufgestellt, wie sie es für angemessen erachten. Und dabei unterscheidet sich die Interessenlage von einzelnen Jagdpächtern an einem möglichst hohen Wildbestand und von Waldbesitzern mitunter beträchtlich. Die Jagdgenossenschaften in der die Flächeneigentümer zusammen geschlossen sind nehmen erfahrungsgemäß wenig Einfluss auf diese Planung. Den zuständigen Jagdbehörden ist dies noch weniger möglich. Machen sie es doch, ist der Jagdbeirat in der Lage, das behördliche Abschussplanverfahren durch die Einvernehmensregelung zum Erliegen zu bringen.

Das behördliche Verfahren ist mit enormen bürokratischem Aufwand verbunden, ohne dass es tatsächlich in der Lage ist, entscheidenden Einfluss auf die Population des Wildes zu nehmen. Die Abschusspläne haben sich als untauglich erwiesen, wie die durch überhöhte Wildbestände bedingten Verbissschäden zeigen“, so Minister Axel Vogel weiter.

Erfahrungen der Länder, die den behördlichen Rehwildabschussplan abgeschafft haben – wir Brandenburger gehören seit 2014 dazu -, belegen, dass die Rehwildstrecke nahezu unverändert bleibt. Von Ausrottung des Rehwildes kann nicht einmal ansatzweise die Rede sein.“

Der Bundesrat verabschiedete heute neben der Empfehlung zum Verzicht auf die Abschussregelungen für das Rehwild unter anderem auch die Lockerung der Regeln für überjagenden Hunde, die ebenfalls von Brandenburg eingebracht wurde.

Aktuell arbeitet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz in Brandenburg an einer Novellierung des Landesjagdgesetzes.

Agrar-Umweltministerium begrüßt Novellierung der Bauordnung – Novelle enthält Änderungen für mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie Verbesserungen für die Landwirtschaft

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 17. Dezember 2020

Potsdam – Der Landtag Brandenburg hat das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung beschlossen. Darin enthalten sind viele Änderungen für mehr Klima- und Umweltschutz sowie Erleichterungen für die Landwirtschaft.

Mit der Gesetzesänderung können mobile Ställe bis 500 Kubikmeter für die Öko- beziehungsweise Freilandhaltung von Hühnern, Hähnen und Puten ohne weitere Baugenehmigungen errichtet werden. Mit weniger Bürokratie ist somit ein Mehr an Umwelt- und Bodenschutz, Tierwohl sowie gesellschaftlicher Akzeptanz für die Geflügelhaltung möglich.

Gewächshäuser bis zu 1.600 Quadratmeter Größe außerhalb von Schutzgebieten können nunmehr genehmigungsfrei gebaut werden. Das ist ein Herzensanliegen vieler Gartenbaubetriebe und des Landwirtschaftsministeriums, weil so auch die Erzeugung zum Beispiel von Brandenburger Gemüse erleichtertet wird.

Die geänderte Bauordnung hat außerdem den Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Holzbauoffensive freigemacht. Sie begünstigt ausdrücklich den Einsatz von Holz als klimafreundlichen, nachhaltigen und lokalen Baustoff bis zur Hochhausgrenze bei Tragkonstruktionen und Außenwandbegleitung.

Darüber hinaus enthält die Bauordnung neben Regelungen zu Neubauten auch Bestimmungen zum Abriss von Gebäuden. Insbesondere seit 1950 bis in die 1990er Jahre wurden umfangreich schadstoffhaltige Bausubstanzen in Gebäuden verarbeitet. Oft sind die Belastungen bei abrissreifen Gebäuden – wie beispielwese mit Asbest – nicht bekannt. Damit einerseits gesundheitliche Gefahren während der Abrissarbeiten vermieden und andererseits die schadstofffreien Bausubstanzen recycelt werden können, ist es wichtig, dass belastete Bauteile vor dem Abriss identifiziert werden. Diese können dann zunächst separat ausgebaut und entsorgt werden. Aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutz ist es daher zu begrüßen, dass die novellierte Bauordnung die Grundlage für die Ausgestaltung einer Pflicht zu Schadstoffvorerkundung bei abrissreifen Gebäuden enthält.

Deutsche Tierschutzbund kommentiert neues Gesetz für Schlachtbetriebe

Pressemitteilung der Deutschen Tierschutzbundes vom 17. Dezember 2020

Anlässlich des gestern Abend verabschiedeten Arbeitsschutz-Kontrollgesetzes, das ab 2021 Werkverträge und Zeitarbeit für Arbeitende beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend verbietet, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Das Mehr an Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in ein gerechteres System, das hat dieses vergangene Jahr besonders gezeigt. Aber während sich die Regierung um einen Teil des Problems kümmert, verschließt sie weiterhin die Augen vor dem anderen: Der Tierschutz darf jetzt nicht auf der Strecke bleiben! Denn wenn ein System schon mit Menschen so umgeht, dass es ein Gesetz zu ihrem Schutz braucht, dann muss klar sein, dass auch der Umgang mit den Tieren, die nur als Ware gesehen und so effizient wie möglich getötet und zerlegt werden, höchst problematisch ist.

Es an diesem Punkt mit dem Arbeitsschutz zu belassen, wäre halbherzig. Hier nun aufzuhören hieße einmal mehr, dass die seit Langem bekannten Missstände im Tierschutz ohne Konsequenzen bleiben – in einem Land, in dem Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz steht.

Neben Arbeitsminister Heil muss Julia Klöckner als zuständige Tierschutzministerin jetzt auch ihren Job machen! Solange in Deutschland Tiere zur Nahrungsmittelproduktion getötet werden, sind wir auch in der Verantwortung, mindestens eine sorgsame und sachkundige Behandlung für jedes einzelne Tier während des gesamten Prozesses zu gewährleisten. Mittelfristig braucht es eine radikale Wende der deutschen und europäischen Agrarpolitik angesichts dieses Systems, das an allen Ecken und Enden krankt.“

Deutscher Tierschutzbund begrüßt Beschluss des EU-Rats zu europäischem Tierwohlkennzeichen

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 17.dezember 2020

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass der Rat für Landwirtschaft und Fischerei Anfang der Woche mit einem Beschluss für die Einführung eines EU-weiten Tierwohlkennzeichens gestimmt hat. Damit ist nun die EU-Kommission aufgefordert, sich des Themas anzunehmen. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes kann ein solches Tierwohlkennzeichen ein Baustein in einer Strategie für eine tiergerechtere, verbraucherfreundlichere und nachhaltigere Landwirtschaft sein.

„Die Entscheidung des Rats war ein wichtiger Schritt. Wir hoffen sehr, dass am Ende der Prüfung durch die EU-Kommission ein verpflichtendes Kennzeichen steht, welches flächendeckend das Tierwohl in der EU erhöhen kann. Nur so ist auch der Ursprung aller tierischen Produkte für die Verbraucher ersichtlich, die seit Langem mehr Tierschutz einfordern“, sagt Jürgen Plinz, Präsidiumsmitglied des Deutschen Tierschutzbundes, der den Verband auch im Vorstand der europäischen Dachorganisation Eurogroup for Animals vertritt.

Während der Deutsche Tierschutzbund und seine europäischen Partnerorganisationen im Vorfeld und bis heute für ein verpflichtendes Tierwohlkennzeichen werben, plädieren die meisten EU-Mitgliedstaaten für ein freiwilliges Kennzeichen. Der Ball liegt nun bei der EU-Kommission, die einen Vorschlag zur konkreten Ausgestaltung erarbeiten muss.

Hohe Tierschutzstandards erforderlich

Für ein glaubwürdiges Tierwohlkennzeichen sind aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes hohe und am Tierschutz ausgerichtete Standards entscheidend. Skeptisch sieht der Verband daher eine Formulierung im abgestimmten Text des EU-Rats, die besagt, dass ein Kennzeichen zum Ziel haben soll, „den Tierschutz für möglichst viele Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, zu verbessern“ und dass „den geografischen und klimatischen Besonderheiten der Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden“ soll. Der Wunsch, breit in den Markt einzusteigen dürfe nicht auf Kosten des Tierschutzniveaus gehen, so die Tierschützer. „Ein Tierschutzkennzeichen verdient seinen Namen nur dann, wenn es ein wirkliches Mehr an Tierschutz bringt. Es muss an den Bedürfnissen der Tiere, nicht an den Bedürfnissen von Staaten ausgerichtet sein“, betont Plinz.

Vier Pfoten übergibt 150 000 Unterschriften gegen grausame Tiertransporte

Pressemitteilung von vier Pfoten vom 16. Dezember 2020

Hamburg/Berlin, VIER PFOTEN hat heute rund 150.000 Protestunterschriften gegen grausame Tiertransporte im Bundeslandwirtschaftsministerium an den Parlamentarischen Staatssekretär Uwe Feiler übergeben. Mit den in den vergangenen sechs Monaten der EU-Ratspräsidentschaft gesammelten Unterschriften fordert die globale Stiftung für Tierschutz zusammen mit ihren UnterstützerInnen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, sich EU-weit für ein Ende grausamer Tiertransporte einzusetzen. VIER PFOTEN hatte dies seit Beginn des deutschen Ratsvorsitzes immer wieder gefordert.

„Dass das Bundesministerium den Protest angenommen hat, zeigt, dass die tierschutzrelevanten Probleme von Tiertransporten endlich wahrgenommen werden. Doch nun müssen den Worten bitte auch Taten folgen, denn es passiert leider viel zu langsam viel zu wenig. Es ist weiterhin unverständlich, dass sich für Millionen von Tieren in den vergangenen Jahrzehnten kaum etwas verbessert hat, wenn es um Transporte geht. Zwar gab es jüngst positive Erlasse der Bundesländer, jedoch wird weiter systematisch geltendes Recht gebrochen – stets auf Kosten der Tiere. Das kann und darf nicht länger geduldet werden! Die einzige Lösung für das Problem der grausamen Tiertransporte sind ein EU-weites Verbot von Drittlandexporten und eine Begrenzung der Transporte auf acht Stunden“, sagt Daniela Schneider, Kampagnenverantwortliche für Tiertransporte bei VIER PFOTEN.

Am 31. Dezember 2020 endet die deutsche Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Die globale Stiftung für Tierschutz appelliert jetzt noch einmal an Ministerin Julia Klöckner, sich für ein Ende der grausamen Tiertransporte einzusetzen. Eine Alternative zu diesen sind der Transport von Fleisch und Zuchtsamen statt lebender Tiere. Die Ministerin kann die EU-Kommission darum bitten, potenzielle Hürden und Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten zu identifizieren, um an dieser Lösung zu arbeiten. Zudem sollte sie die nachfolgende portugiesische Ratspräsidentschaft darum bitten, das Problem weiter zu verfolgen. Julia Klöckner sollte sich im kommenden Jahr in die Entwicklungen auf EU-Ebene einbringen, damit auch die EU-Tierschutztransportverordnung 1/2005 im Sinne der Tiere überarbeitet wird. In Deutschland muss sie umgehend eine einheitliche Erlasslage umsetzen, sodass alle Bundesländer einheitlich agieren und es keine Schlupflöcher mehr gibt.

Weitere Informationen

Jährlich werden über eine Milliarde Geflügel und 37 Millionen lebende Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in und aus Drittstaaten transportiert. Tiertransporte verursachen massive Tierschutzprobleme durch ungeeignete Fahrzeuge, zu lange Transportzeiten und die sehr schlechten Transportbedingungen. Eng zusammengepfercht stehen die Tiere tage- und wochenlang in LKW oder an Bord von längst ausgedienten Schiffen. Sie leiden unter enormer Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Stress und Angst. Seit Jahrzehnten werden immer wieder Missstände auf den Transporten dokumentiert. In den aus Deutschland angefahrenen Zielländern erwarten die Tiere zudem sehr grausame Schlachtmethoden, die in krassem Widerspruch zu den in Deutschland und der EU geltenden tierschutzrechtlichen Vorgaben stehen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene sind viel zu lasch und schützen die Tiere nicht auf diesen grausamen Transporten.

NABU Brandenburg legt Positionspapier zur Photovoltaik vor

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 16. Dezember 2020

Solarenergie im bebauten Bereich nutzen, klare Regeln für Freiflächenanlagen

Photovoltaik ist eine effiziente Form zur Stromerzeugung und bildet einen Eckpfeiler zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele. Immer mehr Ackerflächen in der Mark werden durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Anspruch genommen. Der NABU schließt die Nutzung von Schutzgebieten hierfür konsequent aus und gibt Hinweise für eine naturverträgliche Gestaltung der Anlagen.

Derzeit stehen zahlreichen Gemeinden aus allen Landkreisen vor der Herausforderung, Bebauungspläne zu überarbeiten und Sondergebiete für Solarparks festzuschreiben. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind ein weiterer Baustein, der neben Siedlung und Verkehr zu einem verstärkten Druck auf die Landschaft führt. Bei ausreichender Größe sind diese für die Anlagenbetreiber mittlerweile auch ohne EEG-Förderung rentabel.

Zwar kann die Umwandlung von intensiv genutzten Ackerflächen in extensives Grünland unter den PV-Modulen auf der Freiflächenanlage zu einer Verbesserung des Boden- und Wasserschutzes beitragen. Aber der NABU Brandenburg spricht sich dagegen aus, vermehrt Agrarflächen für PV-Freiflächenanlagen in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Potentiale im bebauten Bereich ausgeschöpft wurden.

„Der Gesetzgeber muss klare Regelungen für den Zubau von PV-Anlagen auf Dachflächen in den Städten und Dörfern finden“, fordert Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg. „Es dürfen keine landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden, wenn die Möglichkeiten auf Dachflächen von Gewerbebauten, öffentlichen und privaten Gebäuden bei Weitem nicht ausreichend genutzt werden. Land und Kommunen haben eine Vorbildwirkung. Es dürfen keine öffentlichen Gebäude gebaut oder saniert werden, ohne dass Solaranlagen zwingend installiert werden.“

Für eine konsequente Energiewende sieht es der NABU Brandenburg als notwendig an, andere Energieformen in den Fokus zu rücken. So eröffnet eine stärkere Ausschöpfung der Solarenergie gerade im bebauten Bereich die Chance, den überdimensionierten Anbau von Energiemais zurück zu fahren. So erzeugen PV-Freiflächenanlagen mindestens 30-mal so viel Strom pro Jahr wie Biogasanlagen aus Biomasse von einer vergleichbaren Fläche. Mit dem Wegfall der Mais-Monokulturen könnten nicht nur landwirtschaftliche Flächen für eine regionale Lebensmittelproduktion und eine naturnahe Bewirtschaftung, sondern vor allem Rückzugsräume in der Landschaft für Tier- und Pflanzenarten zur Rettung der Artenvielfalt gewonnen werden.

Den Bau der PV-Freiflächenanlagen in Schutzgebieten, auch in Landschaftsschutzgebieten, schließt der NABU aber konsequent aus. Vielmehr sollten vorrangig bereits versiegelte, vorbelastete Standorte sowie industriell vorgeprägte Flächen genutzt werden. In jedem Fall muss der regionale Biotopverbund und Wildtierkorridore erhalten werden.

„Dort, wo sich Gemeinden für die Öffnung von Flächen zur Nutzung der Solarenergie entscheiden, müssen diese zugunsten von Insekten, Vögeln, Reptilien und Amphibien gestaltet werden. Die Gemeinde kann hierfür in den Bebauungsplänen zahlreiche Vorgaben machen. Sie sollten diese Möglichkeit verantwortungsvoll nutzen“, erläutert Friedhelm Schmitz-Jersch. Im Positionspapier sind weitergehende Erläuterungen und Forderungen sowie Hinweise für naturverträgliche PV-Freiflächenanlagen aufgeführt.

Die Errichtung von Agrophotovoltaik-Anlagen als Kombinationsmöglichkeit von hoch aufgeständerten Photovoltaik-Modulanlagen bei gleichzeitiger ackerbaulichen Nutzung der Fläche lehnt der NABU Brandenburg derzeit ab, da hierfür noch keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Natur und Umwelt vorliegen sowie das Landschaftsbild durch die Höhen der Anlagen besonders beeinträchtigt wird.

Das Positionspapier finden Sie hier: https://brandenburg.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/29128.html

Von A wie Amsel bis Z wie Zilpzalp

Im Januar können wieder Vögel gezählt und Sichtungen gemeldet werden

Gleich zum Jahresauftakt, am zweiten Januar-Wochenende eines noch ganz jungen 2021, können wieder Vögel gezählt und beim NABU gemeldet werden. Das Beste daran: Man beteiligt sich an der größten wissenschaftlichen Mitmachaktion Deutschlands, das Zweitbeste: Mitmachen geht auch in Pandemie-Zeiten.

Foto: Pixabay

Vom 8.-10. Januar kann in Deutschlands Gärten, auf Balkonen und in Parkanlagen die Vogelwelt gezählt und die Ergebnisse dem NABU gemeldet werden. Der sinnvolle Spaß für die ganze Familie kann am Standort der eigenen Wahl in Siedlungsgebieten stattfinden. Der NABU bietet dazu umfangreiches Recherchematerial, denn gemeldet werden kann was gehört und gesehen wird. Um die Sichtung oder das Gehörte korrekt einordnen zu können eignen sich die zahlreichen Fotos, Beschreibungen, Videos und Aufnahmen von Vogelstimmen.

Von A wie Amsel……
Foto: Pixabay

„Die Stunde der Wintervögel“, wie die Aktion korrekt heißt, findet zum elften Mal statt. Im letzten Jahr hatten sich rund 143 000 Menschen überall in der Republik beteiligt. 6500 Vogelfreunde davon kamen aus Brandenburg. Der Haussperling war der Spitzenreiter bei den Sichtungen in Brandenburg. Gefolgt von Kohlmeise und Feldsperling.

bis Z wie Zilpzalp
Foto: Pixabay

Wichtig sind die gesammelten Daten auch immer wieder im Zusammenhang mit Vogel-Erkrankungen. So wird in diesem Winter die Anzahl der Blaumeisen-Sichtungen besondere Aufmerksamkeit bekommen, sagt Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Im vergangenen Frühjahr war in weiten Teilen Deutschlands eine vom Bakterium Suttonella ornithocola ausgelöste Epidemie aufgetreten, der Tausende Vögel dieser Art zum Opfer fielen.“ Bei der jüngsten großen Vogelzählung, der „Stunde der Gartenvögel“ im vergangenen Mai, wurden entsprechend weniger Blaumeisen beobachtet. Für die Fachleute ist es spannend herauszufinden, ob dieser Effekt auch im Winter noch spürbar ist, so Schröder weiter. Dazu kommen weitere Erkenntnisse, zum Beispiel die Auswirkungen des Klimawandels. So konnten Fachleute des NABU anhand der langjährigen Zählung nachweisen, dass die winterlichen Vogelzahlen in den Gärten stark von der Witterung abhängen. In kalten und schneereichen Wintern kommen deutlich mehr Vögel in die Nähe der Menschen. Die lange Reihe zunehmend milder Winter führte zuletzt zu sinkenden Wintervogelzahlen.

Gesucht: Die Meisen
Foto: Pixabay

Lust zum Mitmachen? Dann weitere Informationen und Meldeunterlagen unter: www.NABU.de anfordern. Übrigens, vom 11.-15.Januar können auch Schulklassen an der Aktion teilnehmen und ihre Ergebnisse online an den NABU weiterreichen.

Die Sperlinge sind nicht nur süß, sondern auch Favorit auf Platz 1
Foto: Pixabay

„Wir sind überwältigt“

Der Spenden-Drive-In im Tierheim war ein voller Erfolg

Falkensee.   Bereits an der Zufahrt zum Tierheim stehen zwei Ehrenamtliche, warm eingepackt, dicke Jacke, Mütze und der Gesichtsschutz hält auch gleich die Nase warm. Sie weisen die anfahrenden Autos ein, kleine Biege in den Hof. Ganz nebenbei konnte hier bestaunt werden, wie schnell so ein Kreisverkehr aus dem Boden gestampft werden kann. Am Tisch, hinter dem weitere Ehrenamtliche stehen, geht die Scheibe auf der Fahrerseite runter. Ein Briefumschlag wird herausgereicht oder der Kofferraum geöffnet oder auch beides. Öffnet sich die Klappe am Heck sind die nächsten helfenden Hände zur Stelle und laden aus. Rund 150 Mal wurde diese Choreografie wiederholt, etwa so viele Autos fuhren in den drei Stunden des Spenden-Drive-In vor. Ein toller Erfolg, sagt Tierheimleiterin Heike Wegner. Die Rührung über so viel Anteilnahme steht ihr förmlich ins Gesicht geschrieben, dass kann auch die Stoffmaske nicht verbergen.

Anstehen beim Spenden drive in im Tierheim Falkensee
Foto: Silvia Passow

Corona bringt die Vereinskassen an ihre Grenzen. Den Vereinen fehlten in diesem Jahr die Möglichkeiten sich und die eigene Arbeit vorzustellen, auf Sommerfesten oder Veranstaltungen. Besuche wurden reglementiert oder ganz runtergefahren, auch hier haben die Gäste schon mal Bares in die Spendendosen gegeben. Auch die Urlaubsbetreuung für Tiere fiel mau aus, die Leute fuhren kaum in den Urlaub. Und dann kam auch noch der Wasserschaden dazu, durch einen Wassereinbruch ist das Hundehaus gesperrt. Die Tiere im Tierheim und die Ehrenamtlichen brauchten die Hilfe aus der Bevölkerung und die kam.

Süße Tassen und bildschöne Kalender gab es auch zu kaufen
Foto: Silvia Passow

Ein ganzer Raum füllte sich im Laufe des Tages bis unter die Zimmerdecke. Handtücher, Kissen, Deckchen, Körbchen und Kratzbäume, Reinigungsmittel. Jede Menge Futter für Hund und Katz, dazu packten Wegner und ihr Team immer wieder liebevolle Grußbotschaften aus, Kaffee und Süßigkeiten für die Helfer.

Fleißig ausladen. Rund 150 Fahrzeuge fuhren innerhalb der drei Stunden vor. Wie im Adventskalender, hinter jeder Heckklappe eine neue Überraschung.
Foto: Silvia Passow

Zu Tränen gerührt haben im Tierheim die Nachwuchs-Tierschützer. Kinder, die mit ihren Eltern kamen und einen Teil des Ersparten brachten. Ein Mädchen hatte eine Spendenaktion gestartet und brachte die randvoll gefüllte Spendendose vorbei. „Wir sind absolut überwältig“, sagt Wegner und fügt hinzu, dass es sich bei den Sachspenden um hochwertige Waren handelt. „Überwältigt“, sagt auch Vivien Mödebeck, zweite Vorsitzende des Tierheims und gleichnamigen Tierschutzvereins. Sie alle danken ganz herzlich.

Und soooooo schööööööönnnnnn verpackt
Foto: Silvia Passow

Handwerker mit Herz für Tiere gesucht

Ab Mitte Dezember ist erstmal Vermittlungsstopp, dann werden keine Tiere mehr ins neue Zuhause gegeben. Gehen Hund, Katz, Hamster oder Sittich in ihre neue Heimat sollen sie neue Familienmitglieder werden und keine Geschenke. Durch die Corona-Pandemie ist es zurzeit nicht möglich neu ins Team der Ehrenamtler einzusteigen. Anders sieht es für Menschen mit Talent zum Kabel verlegen, Regale anbringen, Wände streichen und sonstigen handwerklichen Qualitäten aus. Handwerker mit Herz für Vierbeiner werden dringend gesucht. Es gibt sogar eine eigene Werkstatt auf dem Gelände!

Stellvertretend für alle sagen sie DANKE!!!!!
Foto: Silvia Passow

Verbändebündnis fordert: Brandenburger Jagdgesetz muss natürliche Waldentwicklung ermöglichen und zum Artenschutz beitragen

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 15. Dezember 2020

 Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) haben sich erstmals Brandenburger Umwelt-, Waldbesitzer- und Jagdverbände zu einer gemeinsamen Position zum Jagdgesetz zusammen gefunden. Mit einer Stellungnahme fordern ANW, BUND, NABU, der Waldbauernverband und der Ökologische Jagdverein den Landtag auf, das Jagdgesetz, dessen Novellierung im Koalitionsvertrag festgelegt ist, an der Entwicklung von klimastabilen Mischwäldern und Artenschutz auszurichten.

Der Umbau der brandenburgischen Kiefernforsten zu klimaangepassten Mischwäldern ist in der notwendigen Dimension und Geschwindigkeit allein durch Pflanzungen nicht zu schaffen. Zur Zeit werden jährlich 2.140 Hektar Forst umgewandelt. Bei dieser Geschwindigkeit würde es noch 234 Jahre dauern, bis der gesamte Brandenburger Wald umgebaut ist.  Auch wenn Pflanzungen aufgrund bestimmter Gelände- und Standorteigenschaften notwendig sind, ist die natürliche Verjüngung unverzichtbar. Diese wird aber durch den hohen Wildbestand verhindert. Das belegt die 3. Bundeswaldinventur. Die Jagd soll sich daher auf die Interessen der wirtschaftenden Betriebe zur Entwicklung von klimastabilen und gemischten Wäldern und einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft fokussieren.

 „Die Interessen vieler Jagdpächter stehen einer natürlichen Waldentwicklung diametral entgegen. Die meisten Jagdpächter wollen einen hohen Wildbestand, um häufig bei der Jagd erfolgreich zu sein.  Das bedeutet aber, dass viele Jungbäume vom Wild gefressen werden. Zu viele, um den dringend benötigten Waldumbau voran zu bringen. Das neue Jagdgesetz muss hier stärker regulierend eingreifen“, so Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.

 „Waldbesitzer und Jäger, die zur natürlichen Waldentwicklung und zum Artenschutz beitragen wollen, müssen dies auch realisieren können. Deswegen müssen wesentliche Punkte des Brandenburger Jagdgesetzes geändert werden“, so Dietrich Mehl, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Jedem Waldeigentümer und -besitzer muss die Jagd auf seinen eigenen Flächen erlaubt sein. Die gesetzlichen Mindestpachtzeiten sind abzuschaffen, denn sie machen es dem Waldeigentümer schwer, den Jagdpächter zu wechseln, wenn dieser nicht in seinem Sinne handelt.

Ein wesentlicher Grund für den hohen Wildbestand ist die sogenannte Kirrung, also die Fütterung des Wildes zum Zwecke der Bejagung. Das Verbändebündnis fordert ein Verbot der Kirrung. Außerdem sind die bestehenden Abschusspläne abzuschaffen, denn sie sind zu langfristig angelegt und haben nicht die notwendige Reduzierung von Rot-, Dam- und Rehwild gebracht. Stattdessen soll die Bejagung auf der Basis von behördlich durchgeführten Vegetationsgutachten und Wildzustandsberichten erfolgen.

Um den Artenschutz zu verbessern, wollen die Verbände die Jagd auf Zugvögel komplett verbieten lassen. Wildarten, die dem Artenschutz unterliegen, wie z.B. der Iltis, seien aus dem Jagdrecht zu nehmen. Eine eventuell notwendige Regulierung dieser Arten unterliege dem Naturschutzrecht.

Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sollte nach Ansicht des Bündnisses die Jagd mit bleihaltiger Munition ausnahmslos verboten werden. Das giftige Schwermetall verbleibt zu großen Teilen in der Natur, gelangt in Gewässer, Moore und Feuchtwiesen und belastet das Grundwasser. Zudem stellt es eine konkrete Gefährdung vieler Greifvögel dar.

Alle neu verkauften Lastwagen müssen bis 2040 frei von fossilen Brennstoffen sein, erklären Fahrzeughersteller und Klimaforscher

Gemeinsame Pressemitteilung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und der European Automobile Manufacturers’ Association (ACEA) vom 15.12.2020

In einer beispiellosen Erklärung sind Europas Lastwagen-Hersteller auf der Grundlage wissenschaftlicher Beratung zu dem Schluss gekommen, dass bis 2040 alle neu verkauften Laster frei von fossilen Brennstoffen sein müssen, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn die richtige Infrastruktur zum Laden oder Betanken aufgebaut und ein schlüssiger politischer Rahmen geschaffen wird, um den Übergang voranzutreiben. Dazu gehört eine umfassende CO2-Bepreisung.

Um ihren Fahrplan für Klimaneutralität bis spätestens 2050 zu entwickeln, haben sich die CEOs der europäischen Nutzfahrzeughersteller unter dem Dach des Europäischen Automobilherstellerverbandes (ACEA) mit führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) zusammengeschlossen.

„Der Klimawandel ist die fundamentalste Herausforderung unserer Generation. Gleichzeitig hat die fast überall wütende COVID-19-Pandemie die entscheidende Bedeutung des Straßentransports und der Logistik erneut sehr sichtbar gemacht – die Bedeutung dafür, dass Lebensmittel, Medikamente und andere lebenswichtige Güter denjenigen zur Verfügung stehen, die sie benötigen“, sagte Henrik Henriksson, Vorsitzender des Nutzfahrzeugausschusses des ACEA und CEO von Scania.

„Wenn der Straßengüterverkehr seine Rolle im Dienste der Gesellschaft beibehalten soll, müssen wir so schnell wie möglich von fossilen Brennstoffen wegkommen. Wir sind nicht nur davon überzeugt, dass es notwendig ist; wir wissen auch, dass es möglich ist. Und wir sind bereit, es zu verwirklichen. Aber wir können es nicht alleine tun, wir brauchen die politischen Entscheidungsträger und andere Interessenvertreter, die sich mit uns zusammentun.“

Eine gemeinsame Erklärung von ACEA und PIK, die heute veröffentlicht wurde, skizziert den Fahrplan und die Bedingungen für die Umgestaltung des Straßengüterverkehrssystems. Dazu gehören neben Investitionen der Nutzfahrzeugindustrie auch politische Optionen wie Straßenbenutzungsgebühren, die sich an den CO2-Emissionen orientieren, und ein Energiebesteuerungssystem, das sich am Kohlenstoff- und Energiegehalt orientiert. Entscheidend für den Betrieb von emissionsarmen und emissionsfreien Schwerlastfahrzeugen ist auch ein dichtes Netz an Lastwagen-tauglicher Lade- und Betankungsinfrastruktur. Nach Ansicht von ACEA und PIK könnte ein solides System zur Bepreisung von CO2-Emissionen eines der wirksamsten Instrumente sein, da emissionsfreie Fahrzeuge einfach nicht durchstarten werden, solange Diesel billiger bleibt.

„Die Wissenschaft zeigt uns, dass wir heute handeln müssen, wenn wir das Überschreiten gefährlicher Kipp-Punkte im Erdsystem vermeiden wollen – indem wir alle verfügbaren Lösungen kombinieren, um einen schnellen Wechsel zur Kohlenstoff-Neutralität zu erreichen“, sagt der Erdsystemwissenschaftler Johan Rockström vom PIK. „Emissionsfreie Fahrzeuge werden nicht nur die CO2-Emissionen senken, sondern auch die Luftqualität weiter verbessern – ein Faktor von entscheidender Bedeutung für die menschliche Gesundheit.“

Rockström: „Mit der ACEA/PIK-Kooperation ist ein erster Schritt getan für die Zusammenarbeit von Industrie und Wissenschaft in einer strategischen Partnerschaft, um auf der Grundlage wissenschaftlicher Informationen den Übergang zur Nachhaltigkeit zu beschleunigen.“