Zulassung vorzeitigen Beginns: Tesla darf für Lagerflächen und Leitungssysteme notwendige Waldflächen roden

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 30.November 2020

Potsdam – Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat heute die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Rodung weiterer Waldflächen für die Errichtung von Leitungssystemen und Lagerflächen auf dem Tesla-Betriebsgelände in Grünheide/Mark erteilt.

Die zu rodende Fläche umfasst 82,8 Hektar. gestellt. Der Umfang des Ende August 2020 gestellten Antrags wurde mehrfach auf die unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt erforderlichen Maßnahmen und Flächen reduziert.

Die Zulassung wurde beantragt, um Flächen für Rohrleitungen und Lagerung zu ermöglichen, die für den weiteren Baufortschritt benötigt werden. Umfangreiche Auflagen zum Natur- und Artenschutz sind mit der Entscheidung ebenso verbunden wie Anforderungen zur Ersatzaufforstung und waldverbessernde Maßnahmen, die im Landeswald umzusetzen sind. Die Arbeiten dürfen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr stattfinden. Die Einhaltung der Auflagen zum Lärmschutz muss Tesla durch entsprechende Messungen dokumentieren und gegenüber dem LfU durch Vorlage der Messberichte nachweisen.

Tesla führt die zugelassenen Maßnahmen weiterhin auf eigenes Risiko durch. Sollte die abschließende Genehmigung des Vorhabens nicht erfolgen, sind alle schon errichteten Gebäude zu beseitigen und die Fläche auf Kosten des Investors wieder zu bewalden.

EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika in Gefahr

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 30.November 2020

Der Deutsche Tierschutzbund warnt eindrücklich vor einer möglichen Aufweichung des EU-Tierversuchsverbots für Kosmetika. Trotz des Verbots hat die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) einen deutschen Hersteller aufgefordert, zwei UV-Filter im Tierversuch testen zu lassen, welche lediglich in Kosmetika Verwendung finden. Eine Beschwerde des Herstellers wies die Beschwerdekammer der ECHA ab. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet nun einen Rückschritt für den Tierschutz. Gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen hat der Verband sich daher an das EU-Parlament gewandt und fordert, dass das Verbot aufrechterhalten und ausschließlich tierversuchsfreie Teststrategien in allen Bereichen der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen etabliert werden.

„Die Entwicklung ist auf das Höchste alarmierend“, kommentiert Kristina Wagner, Leiterin des Referats für Alternativmethoden zu Tierversuchen beim Deutschen Tierschutzbund. „Das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika war das Ergebnis eines über dreißigjährigen Kampfes von Tierschützern. Auch die EU-Bürger wollten nicht mehr länger hinnehmen, dass Tiere für kosmetische Produkte leiden müssen.“ Mit Inkrafttreten der letzten Stufe des Verbots sind Tierversuche für fertige Kosmetika und für neue Inhaltsstoffe, die ausschließlich in kosmetischen Produkten vorkommen, seit 2013 nicht mehr zulässig. Zudem gilt ein Vermarktungsverbot für in Tierversuchen getestete Kosmetika. Dass nun offenbar die Arbeitssicherheit vorgeschoben wird, um auch rein kosmetische Stoffe wieder im Tierversuch zu testen, ist aus Tierschutzsicht nicht hinzunehmen. Der Deutsche Tierschutzbund hat sich daher mit den größten und auf EU-Ebene agierenden Tierschutzorganisationen zusammengetan: Cruelty Free Europe, ECEAE – European Coalition to End Animal Experiments, Eurogroup for Animals, Humane Society International und PETA UK. Gemeinsam haben sie die EU-Kommission und die Abgeordneten im EU-Parlament aufgefordert, den Wunsch der Bevölkerung zu respektieren und sicherzustellen, dass das EU-Tierversuchsverbot nicht geschwächt oder gar ausgehebelt wird.

Verbraucher- und Arbeitssicherheit auch durch tierversuchsfreie Tests

ECHA und die Beschwerdekammer der Behörde argumentieren damit, dass Arbeiter bei der Produktion nicht gefährdet werden dürften, wenn sie mit den besagten Stoffen in Kontakt kommen. Rückendeckung kommt dafür von der EU-Kommission: Diese hatte bereits in der Vergangenheit geäußert, dass zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit Tierversuche auch für kosmetische Inhaltsstoffe gefordert werden können. „Natürlich ist es notwendig, dass der Arbeitsschutz gewährleistet wird. Dieser lässt sich aber genauso durch tierversuchsfreie Testmethoden sicherstellen, die am Ende auch die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten“, erklärt Wagner. Das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetik hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass durch die Kosmetikindustrie aussagekräftige tierversuchsfreie Testmethoden entwickelt und behördlich anerkannt wurden. Diese Methoden kommen mittlerweile auch für gesetzlich vorgeschrieben Sicherheitsprüfungen in anderen Bereichen zum Einsatz und sind teils Grundlage von international anerkannten Prüfvorschriften für Chemikalien der OECD. Das Verbot diente zudem zahlreichen Ländern außerhalb der EU als Vorbild für ähnliche Tierversuchsverbote und brachte so weltweit den Tierschutz voran.

Mehr zum EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika unter: www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/tierversuche/kosmetik

Deutscher Tierschutzbund kürt zwei Kater als Tierheimtiere des Monats für Dezember und Januar

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 30.November 2020

Der Deutsche Tierschutzbund hat die Katzenbrüder Sancho und Santiago aus dem Tierheim Brandenburg an der Havel als Tierheimtiere für die nächsten zwei Monate – Dezember und Januar – gekürt. Mit der Aktion im Rahmen der Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ will der Verband seinen angeschlossenen Mitgliedsvereinen dabei helfen, Tierheimbewohner, die schon lange auf ihre Adoption warten, zu vermitteln. Die beiden zweieinhalb Jahre alten Kater leben schon seit ihrer Geburt im Tierheim. Sie sollen allerdings getrennt voneinander vermittelt werden.

„Beide Kater sind anfangs eher vorsichtig und schüchtern. Haben sie aber erst mal Vertrauen gefasst, sind sie verspielt und neugierig. Bei beiden geht die Liebe durch den Magen: Wenn Futter im Spiel ist, zeigen sie hin wieder auch ihre verschmuste Seite“, sagt Sabrin Haufschildt, Leiterin des Tierheims Brandenburg an der Havel.

Der schwarz gefärbte Sancho mit der weißen Schwanzspitze braucht vor allem Sicherheit und ein geschütztes Umfeld. Ein liebevolles, ruhiges Zuhause bei verständnisvollen Katzenmenschen, die ihm auch Freigang bieten können, wäre daher ideal. Da er sozialverträglich ist, sollte im neuen Zuhause unbedingt eine Zweitkatze leben. Auch wenn Sancho und Santiago Brüder sind, besteht keine besondere Bindung zwischen ihnen. Anders als Sancho hat sich Santiago im Tierheim zum Einzelgänger entwickelt, weshalb er allein und in ein Zuhause ohne weitere Katzen vermittelt werden soll. Bei seinen neuen Menschen wünscht sich der schwarz-weiße Kater viel Platz und Freigang, um sich richtig auspowern zu können. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten des Tierschutzvereins finden Interessierte auf www.tierheime-helfen.de.

Tierheime helfen. Helft Tierheimen!

Mit der Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ macht der Dachverband der deutschen Tierheime auf die wertvolle Leistung der Tierheimmitarbeiter und –helfer aufmerksam. Der Fokus auf die vielen außergewöhnlichen Bewohner der Tierheime soll Tierliebhaber die falsche Scheu vor dem Gang ins Tierheim nehmen und ihnen bewusstmachen, dass sie hier einzigartige Freunde fürs Leben finden können. Dem Deutschen Tierschutzbund sind über 740 Tierschutzvereine mit rund 550 vereinseigenen Tierheimen angeschlossen.

NABU fordert Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 28.November 2020

Landesdelegierte verabschieden Resolution: Wasserverbrauch senken, Wasser in der Landschaft halten, solide Datenbasis schaffen

Erstmals fand heute die Landesvertreterversammlung des NABU Brandenburg digital statt. In ihrem Grußwort an die Delegierten wies Umwelt-Staatssekretärin Silvia Bender darauf hin, dass nicht nur in ihrem Ressort die Klimakrise und das Artensterben Maßgabe des Handelns ist, sondern dass auch die anderen Ministerien ihre Entscheidungen daraufhin abzuprüfen haben. Die Klimakrise sei in Brandenburg längst angekommen, wie die sinkenden Grundwasserstände zeigten.

Dieses große Problem betrifft auch den Natur- und Artenschutz maßgeblich. Deshalb fordern die Delegierten in einer Resolution, den Landschaftswasserhaushalt zu verbessern.

Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg weist auf die Dringlichkeit eines solchen Vorgehens hin: „Der Klimawandel verändert bereits jetzt unsere Landschaft. Das trifft uns besonders hart, denn wir gehören zu den Bundesländern mit den geringsten Niederschlägen im Jahr und haben zudem noch besonders durchlässige Sandböden. Jeder kann die im Sommer trocken gefallenen Gräben, Bäche und Flüsse sehen. Nicht sichtbar ist die seit Jahren negative Bilanz der Grundwasserneubildung. Wir müssen mit unseren knappen und wertvollen Wasserressourcen verantwortungsvoller und nachhaltigen umgehen. Auch die vergangenen drei Dürrejahre unterstreichen den Handlungsbedarf.“

Nach Ansicht des NABU muss sich die Landwirtschaft mit veränderten Anbauverfahren und anderen Feldfrüchten und Sorten auf die trockenen Sommer einstellen. Der Einsatz weiterer Beregnungsanlagen, die die Grundwassersituation weiter verschlechtern muss ausgeschlossen werden.

Extremereignisse werden immer häufiger. Angesichts der in jüngster Vergangenheit immer immer häufiger auftretenden Dürren, wird es immer wichtiger, zeitweilige Wasserüberschüsse gezielt zurück zu halten. Hauptaufgabe bleibt die konsequente Abflussreduzierung und Verbesserung der Wasserspeicherung in der Landschaft“, ergänzt Dr. Nicole Spundflasch, Leiterin der NABU AG Wasser.

Der Wasserverbrauch müsse deutlich reduziert werden. Vorgeschlagen wird u.a. ein Moratorium für die Genehmigung weiterer Bewässerungsanlagen für ackerbauliche Kulturen, bis eine fundierte Bewertungsgrundlage geschaffen wurde sowie eine landesweite verbindliche Strategie zum zukünftigen Umgang mit Anträgen auf Wasserentnahmen.

Bei der Gewässerunterhaltung müsse zudem verstärkt der Wasserrückhalt beachtet werden, Stauanlagen instand und Wiedervernässungsprogramme von Mooren finanziell aufgestockt werden.

Darüber hinaus müsse eine solide Daten- und Arbeitsbasis geschaffen werden. Beispielsweise durch die Dokumentation aller Wasserentnahmen, die Erstellung von Wasserhaushaltsbilanzen oder auch die Qualifizierung der Mitarbeiter in den Wasser- und Bodenverbänden sowie ausreichend Fachpersonal in den Wasserbehörden.

SOKO Tierschutz deckt auf:

Pressemitteilung von SOKO Tierschutz November 2020

Politik Versagen führt zu Höllenqualen für Rinder, Schweine und Schafe

SOKO Tierschutz fordert Rücktritt von Minister nach neuem Schlachthof Skandal in Baden – Württemberg

Die Tierschutzorganisation schlägt Alarm. Der Tierschutz und speziell die Betäubung der Tiere in Baden – Württembergs Schlachthöfen ist katastrophal. Nach dem Schlachthof Gärtringen, der nach SOKO Tierschutz Ermittlungen im September geschlossen werden musste, zeigt sich nun, dass sich nichts geändert hat. Im Schlachthof Biberach, einem Familienbetrieb und Metzgerschlachthof dokumentiert Bildmaterial von sechs Schlachttagen rechtswidrige Gewalt, mangelhafte Betäubung, schrottreife Technik und ein Personal, dass maximales Desinteresse zeigt.

Die Aufnahmen wurden im Zeitraum vom 05. Oktober 2020 bis 16. November 2020 an insgesamt sechs Schlachttagen aufgenommen und zeigen etwa 1.500 Schweine und 75 Rinderschlachtungen. Bei den Rinderschlachtungen prägt technisches Versagen, Überforderung und Inkompetenz das leidvolle Bild von Tieren, die fast ausnahmelos mehrfache Schussversuche ertragen müssen und ohne ausreichende Fixierung minutenlang Widerstand leisten können. Das Bolzenschussgerät versagt am laufenden Band. Das gesetzlich vorgeschriebene Ersatzgerät fehlt offenbar. Die Folge sind Rinder, die Angst und Panik in der Tötungsbox durchleben und die augenscheinlich nicht ausreichend betäubt sind. Von Nachbetäuben oder Eingreifen der teils anwesenden, amtlichen Veterinärin und Kontrolle der Betäubungssicherheit fehlt jede Spur. Manche Tiere sind mit abgetrockneten Kotklumpen bedeckt, ein Zustand der nicht zulässig ist und auf sehr schlechte Haltungsbedingungen in den Bauernhöfen hinweist. Beim Zutrieb setzen die Schlachter routiniert und rechtswidrig Elektroschocker ein. Kaum ein Tier geht einen Meter ohne Stromstoß.

Das mündet in einer besonders erschreckenden Szene, bei der ein Rind nach längeren Treibversuchen unter einem extremen Schmerzensschrei scheinbar leblos in der Tötungsbox zusammenbricht. Das Tier wird in Folge pro forma leblos geschossen und in die Verarbeitung gegeben. Bei einem anderen Rind, werden bereits kurz nach der Betäubung die Vorderläufe abgetrennt. Ein Vorgang, der schreckliche Konsequenzen haben kann und nicht zulässig ist.

Bei den Schweinen kommt es regelmäßig zu mutmaßlichen Fehlbetäubungen. Aus der klaffenden Halswunde blutende Tiere leisten Widerstand, zeigen koordinierte Bewegungen, bis zu 30 Atemzüge und wehren sich so massiv, dass ein Tier beinahe versehentlich ins Brühbad stürzt. Dabei sind bereits drei Atemzüge ein Verdacht auf eine Fehlbetäubung und sollten Gegenmaßnahmen einleiten. Die einzige dokumentierte Nachbetäubung findet nach mehr als 10 Minuten ebenfalls kurz vor dem Brühbad statt.

Trotz der zahlreichen Hinweise auf ein Versagen der Betäubung und ein Wiedererwachen der Tiere findet die vorgeschriebene Kontrolle der Betäubung bei nur einer von ca. 1.500 Schweineschlachtungen statt. Schlachter beginnen völlig routiniert mit unzulässigen Eingriffen an den noch lebenden, betäubten Tieren und durchtrennen Sehnen und schneiden bei großen Zuchtsauen vor dem Brühbad die Vorderbeine ab. Die amtliche Veterinärin glänzt durch weitgehende Abwesenheit. Auch bei einer Schafschlachtung kommt es zu einem Vorfall, bei der ein Schaf offensichtlich bei Bewusstsein ist, den Kopf hebt, die Ohren bewegt und dann das Aufschlitzen erleben muss.

Im sogenannten Schlachthof Monitoring des Landes Baden – Württemberg , dass von Minister Hauk stolz als ohne nennenswerte Beanstandungen bekannt gegeben wurde und sich später als eine Liste des Grauens quer durch die Schlachtbranche des Landes entpuppte, sind diese Zustände bereits wohl dokumentiert. In den Betrieben wird falsch betäubt, Tiere erwachen unter Höllenschmerzen, schrottreife Technik versagt und verlängert Leiden. Das unfähige, überforderte Personal und befangene, amtliche Kontrolleure runden das Bild einer Schlachtung aus Tierqual und Chaos ab.

„Das zeigt, dass Minister Hauk die Lage alles andere als im Griff hat und nicht bereit ist die Tiere vor der heimischen Schlachtbranche zu schützen. Er verhinderte im Fall des nach SOKO Aufdeckungen im September geschlossenen Schlachthofes Gärtringen entscheidende Tierschutz Maßnahmen, belog die Öffentlichkeit über die Probleme in den Betrieben, hangelt sich seit Monaten von einem Tierschutzskandal zum nächsten und steht jetzt erneut vor dem nächsten Schlachthof außer Kontrolle. SOKO Tierschutz fordert Herrn Minister Hauk darum zum Rücktritt auf. Das Politik Versagen beim Tierschutz der grün – schwarzen Koalition in Baden – Württemberg hat Höllenqualen für zehntausende Tiere zu verantworten. Damit muss endlich Schluss sein .

SOKO Tierschutz e.V. hat Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt und das Beweismaterial wurde den Behörden bereits übergeben. SOKO Tierschutz deckte in den letzten Jahren 10 Schlachtbetriebe in fünf Bundesländern auf, von denen sieben geschlossen werden mussten.