Mindestabflüsse an Spree und Schwarzer Elster erreicht – Bewirtschaftungsprozesse normalisieren sich

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt, Klimaschutz vom 25.November 2020

Cottbus – In ihrer vorerst letzten Sitzung stellten die Experten der Ad-hoc-AG „Extremsituation“ zu Wochenbeginn fest, dass seit Mitte Oktober die Mindestabflüsse in der Spree eingehalten werden und die Talsperren in Sachsen und Brandenburg aufgrund der seitdem gefallenen Niederschläge über 50 Prozent gefüllt sind. In der Schwarzen Elster führt der trockengefallene Abschnitt zwischen Kleinkoschen und der Mündung der Rainitza wieder Wasser. Der Stauraum des Speicherbeckens Niemtsch konnte ebenfalls zu fast 50 Prozent wieder aufgefüllt werden. Im Ergebnis der Beratung der Ad-hoc-AG wurde festgelegt, dass die reguläre Wasserbewirtschaftung in den Einzugsgebieten von Spree und Schwarzer Elster prinzipiell wieder aufgenommen werden kann.

Spree

Im Oktober lagen die Niederschläge sowohl im sächsischen als auch im brandenburgischen Einzugsgebiet der Spree deutlich über den durchschnittlichen, mittleren Monatsniederschlägen. Die Zuflüsse zu den Talsperren Bautzen und Quitzdorf stiegen entsprechend. Die Talsperre Bautzen ist aktuell zu knapp 60 Prozent gefüllt (Stand 18.11.2020). Der Betriebsraum der Talsperre Quitzdorf steht zurzeit mit rund 31 Prozent zur Verfügung.

Der Wasserstand der Talsperre Spremberg stieg aufgrund der weiterhin relativ hohen Zuflüsse von bis zu 11,5 Kubikmeter pro Sekunde auf aktuell 91,28 Meter Normalhöhennull (NHN, Stand 23.11.2020). Die Talsperre Spremberg ist damit zu knapp 60 Prozent gefüllt. Die Abgabe der Talsperre Spremberg verbleibt weiterhin auf 7,2 Kubikmeter pro Sekunde, da aufgrund von Baumaßnahmen an der Talsperre Spremberg bis Ende Dezember ein Stauziel von 91,50 Meter NHN nicht überschritten werden soll. Des Weiteren wurde im November begonnen im Spreewald den Winterstau anzusteuern.

Zurzeit werden am Unterpegel Leibsch 10,4 Kubikmeter pro Sekunde und am Pegel Große Tränke (Berlin) 11,7 Kubikmeter pro Sekunde gemessen, damit werden die erforderlichen Mindestabflüsse in der Spree überschritten. Sollten sich die Abflüsse in der Spree weiterhin stabil verhalten, wird voraussichtlich auch bald wieder die Flutung des Cottbusser Ostsees fortgesetzt werden können. Die einleitbaren Mengen legt das Landesamt für Umwelt fest und passt diese je nach Wetter und Abfluss an die Situation täglich an.

Schwarze Elster

Im Schwarze-Elster-Gebiet bewirkten die Niederschläge im Oktober, dass zum einen der gesamte Verlauf der Schwarzen Elster wieder Wasser führt und dass zum anderen in das Speicherbecken Niemtsch (Senftenberger See) Wasser eingeleitet werden konnte. Der Wasserstand des Speicherbeckens Niemtsch stieg auf 98,69 Meter NHN, das entspricht einem Füllstand von 48 Prozent.

Durch die geringen Niederschläge im November sind die Abflüsse in der Schwarzen Elster wieder gesunken. Zur Schonung des Wasserdargebotes im Speicherbecken Niemtsch stützt zurzeit die Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza die Schwarze Elster.

Aufgrund der Entspannung der Niedrigwassersituation in den Einzugsgebieten der Spree und Schwarzen Elster beendete die Ad-hoc-AG „Extremsituation“ nun die Extrembewirtschaftung und formulierte weitere Empfehlungen zur Wasserbewirtschaftung der Winterperiode. Vorsorglich ist bereits eine Sitzung der Ad-hoc AG für Ende März 2021 zur abschließenden Bewertung der Entwicklungen im Spree- und Schwarze Elstergebiet anberaumt. Alle Akteure der Wasserbewirtschaftung Sachsens, Berlins, Brandenburgs sowie der Flutungszentrale Lausitz arbeiten weiterhin gemäß den länderübergreifend abgestimmten Bewirtschaftungsgrundsätzen eng zusammen. Diese Grundsätze geben Rang- und Reihenfolge der Wasserbevorteilung im Spree- und Schwarze-Elster-Gebiet vor. Die Mindestabflüsse und die Wiederauffüllung der Speicher zu sichern, hat dabei die höchste Priorität.

Neuer Bericht zum Tierschutz von Masthühnern

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 25.November 2020

Tierschutzbund fordert höhere Standards

Ein neuer wissenschaftlicher Bericht zum Tierschutz von Masthühnern in der EU macht deutlich, dass Verbesserungen notwendig und machbar sind und in der künftigen EU-Gesetzgebung berücksichtigt werden sollten. Der Bericht wurde vergangene Woche von der Eurogroup for Animals vorgestellt – der europäischen Tierschutz-Dachorganisation, der auch der Deutsche Tierschutzbund angehört.

„Die konventionelle Haltung von Masthühnern – mit zu wenig Platz in strukturlosen Haltungssystemen – ist nicht tiergerecht. Die Tiere sind überzüchtet und auch Transport und Schlachtung bringen tierschutzrelevante Probleme mit sich. Es braucht daher dringend höhere Standards von der Zucht bis zur Schlachtung – in Deutschland und der EU“, sagt Inke Drossé, Leiterin des Referats für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Die EU-Kommission sollte im Rahmen der Farm to Fork-Strategie auch die EU-Masthuhn-Richtlinie überarbeiten. Erkenntnisse aus dem neuen Bericht sollten hier unbedingt mit einfließen.“

In dem von der Eurogroup for Animals veröffentlichten Bericht „The welfare of broiler chickens in the EU: from science to action“ zeigen sechs unabhängige Forscher die Tierschutzprobleme in der Hühnermast und –zucht sowie die Defizite der Gesetzgebung auf. Gleichzeitig machen sie deutlich, durch welche Maßnahmen – etwa den Einsatz langsam wachsender Zuchtlinien, mehr Platz oder Beschäftigungsmaterialien und Strukturen wie Strohballen, Pickgegenstände oder Sandbäder – das Wohlbefinden der Tiere, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Mortalitätsraten beeinflusst werden können. Auch Probleme und notwendige Verbesserungen bei Transport und Schlachtung kommen zur Sprache. So müssten etwa klimatisierte Transporter eingesetzt werden, um Hitze- und Kältestress bei den Hühnern zu verhindern.

Schützen, Prüfen, Beraten – Die Aufgaben des Falkenseer Tierbeauftragten

Pressemitteilung der Stadt Falkensee vom 24. November 2020

Das grüne Gesicht von Falkensee ist geprägt durch zahlreiche Grünzüge, Gärten und einen dichten Waldbestand, der die Stadt umschließt. In den vielen Grünanlagen finden auch Wildtiere ihren Lebensraum. Ob Waschbär, Wildschwein oder Fuchs – die tierischen Mitbewohner sind kein seltener Anblick. Die Nähe von Mensch und Tier kann jedoch manchmal zu Problemen führen, beispielsweise, wenn Waschbären auf ihrer Nahrungssuche Mülltonnen umwerfen, Marder Autokabel beschädigen oder Wildschweine Gärten umwühlen. Um diese Konflikte aus dem Weg zu räumen und möglichst vorzubeugen, ist der Falkenseer Tierbeauftragte und Stadtjäger täglich im Einsatz. Seit Dezember 2018 erfüllt Philipp Fricke diese Aufgabe mit viel Besonnenheit. Denn neben der Jagd im befriedeten Stadtgebiet, spielt auch der Schutz der Wildtiere in seiner Tätigkeit eine wichtige Rolle. Unterstützt wird er dabei durch drei Jäger mit Stadtjagderlaubnis. Bis Ende 2018 nahm Harry Heinicke hauptberuflich die Aufgabe des Tierbeauftragten in Falkensee wahr. Zuletzt gab er seinen großen Erfahrungsschatz an Philipp Fricke weiter und steht diesem seither weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.

Für den Tierbeauftragten sieht jeder Tag anders aus. Das Aufgabengebiet umfasst eine vielfältige Mischung aus Kontroll- und Beratungstätigkeiten. So steht Philipp Fricke im ständigen Austausch mit der Einwohnerschaft, nimmt Anliegen auf und reagiert direkt auf Vorfälle, beispielsweise, wenn Gefahr im Verzug besteht. Häufig berät er Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Bezug auf die Grundstückssicherung gegen Wild aber auch zum richtigen Umgang mit heimischen Wildtieren und sensibilisiert für deren Lebensraum. Täglich kontrolliert er Fallen und prüft die Schwarzwildbewegung im Stadtgebiet. Daraus resultiert die strategische Planung der Bejagung von Wildtieren im Stadtgebiet unter Einbeziehung der Landesforst und der anliegenden Jagdpächter. Philipp Fricke besitzt dafür eine besondere Schusswaffengebrauchserlaubnis für den Friedbereich, also das Stadtgebiet, von Falkensee. Zudem leistet er Amtshilfe für Polizei und andere Behörden, u. a. bei Wildunfällen. Auch das Einfangen von entlaufenen Haus- und Nutztieren und Aufgaben des Tierschutzes gehören zum Tätigkeitsbereich des Tierbeauftragten.

Um die wichtigen Aufgaben, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Gefahrenabwehr dienen, wahrzunehmen, benötigt der Tierbeauftragte eine besondere Ausbildung und spezielle Kenntnisse. Dazu gehören eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein gültiger Jagdschein sowie ein abgeschlossener Immobilisationslehrgang. Grundsätzlich ist die Jagd im Friedbereich untersagt. Philipp Fricke handelt jedoch im Rahmen der Gefahrenabwehr mit Sondergenehmigung auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes.

Zusammenleben von Mensch und Tier – Tipps des Stadtjägers

Wie kann ich meinen Garten vor ungebetenen tierischen Gästen schützen?

In einer grünen Stadt wie Falkensee ist damit zu rechnen, regelmäßig Tiere wie Fuchs oder Reh anzutreffen. Ein fester, dichter Zaun (zum Beispiel Stabmatte oder Lattenzaun) bietet Schutz gegen Schwarzwild. Bestenfalls verfügt dieser Zaun über ein Betonbord, da der klassische Maschendraht sich als weniger wirksam erwiesen hat. Zur nachträglichen Sicherung kann zudem ein kleiner Weidezaun aufgestellt werden, wenn die Sauen sich unter dem bereits aufgestellten Maschendraht durchdrücken. Es ist außerdem darauf zu achten, keine Gartenabfälle bzw. Kompost oder Essbares offen im Garten stehen zu lassen. Dies lockt Waschbären an. Daher sind auch Futterhäuser für Vögel besonders zu sichern oder schwer erreichbar aufzustellen.

Auf meinem Dachboden hat sich ein Marder eingenistet. Ich habe Nagespuren im Keller entdeckt. Etc. Wie kontaktiere ich den Tierbeauftragten?

Der Tierbeauftragte ist über das Ordnungsamt der Stadt Falkensee zu erreichen. Über die zentrale Rufnummer 03322 281300 können Einwohnerinnen und Einwohner ihr Anliegen schildern. Gemeinsam mit Philipp Fricke wird anschließend eine Lösung erarbeitet.

Was kann ich für ein friedliches Zusammenleben mit den heimischen Tieren tun?

Ein naturnah gestalteter Garten mit vielen Bäumen und möglichst wenig Bodenversiegelung bietet auch für die Tiere einen Lebensraum, in dem sie Nahrung und Unterschlupf finden. Bei der Pflege des Gartens sollte auf den Einsatz von Insektengiften verzichtet werden. Darüber hinaus weist der Tierbeauftragte daraufhin, Hunde und Katzen gegen Staupe zu impfen. Im Stadtgebiet von Falkensee herrscht Leinenzwang, daher sind Hunde immer an der Leine zu führen. Ausnahmen gelten nur in den beiden Hundeauslaufgebieten in der Bachstelzenstraße/Ecke Zaunkönigstraße und in der Seegefelder Straße. Es ist ratsam, Hunde und Katzen immer chippen zu lassen und diese beim Haustierregister Tasso zu registrieren. Damit alle menschlichen und tierischen Bewohner in Falkensee sich wohlfühlen, weist Philipp Fricke daraufhin, keinen Müll in der Natur liegen zu lassen und beobachtete Verstöße stets zur Anzeige bei der Polizei oder dem Ordnungsamt zu bringen.

Silvester: Tierschutzbund fordert vollständiges Feuerwerksverbot

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 24.November 2020

Im Vorfeld des morgigen Corona-Gipfels warnt der Deutsche Tierschutzbund vor einer halbherzigen Einigung zum Silvesterfeuerwerk und fordert stattdessen ein flächendeckendes Verbot. Für Tiere bedeutet die Sprengstoffliebe der Deutschen zum Jahrwechsel ohnehin meist einen wahren Albtraum. Ein Feuerwerksverbot, das nur für belebte öffentliche Räume gilt, könnte die Böllerei in diesem Jahr in private Wohngegenden oder die Natur verlagern und so die negativen Auswirkungen auf Haus- und Wildtiere noch verschlimmern.

„Nach dem belastenden Corona-Jahr freuen wir uns alle auf den Jahreswechsel – ein Anlass zum Feiern. Aber das muss nicht mit Knallerei sein, das geht auch still“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Wenn jetzt über Corona-Maßnahmen zu Silvester gesprochen wird, dürfe man auf keinen Fall diejenigen vergessen, die an diesem Tag immer am meisten leiden: „Ein halbherziges Verbot würde die rücksichtslose Knallerei vor privaten Haustüren oder im Nachbargarten nur stärken – und damit Hunde, Katzen und kleine Heimtiere, die in großer Zahl mit uns in den Städten leben, noch stärker belasten, als das bisher ohnehin immer der Fall war“, warnt Schröder und fordert: „Die Bundesregierung sollte sich ein Vorbild an den Niederlanden nehmen, die ein Verbot bereits flächendeckend beschlossen haben.“

Der ohrenbetäubende Lärm, der Brandgeruch und blitzende Lichter am Himmel versetzen Tiere jedes Silvester in Angst und Schrecken. Die meisten Tierarten, darunter auch Hunde und Katzen, leiden aufgrund ihres sensiblen Gehörs besonders unter Raketen und Knallern. Sogar eine dauerhafte Schädigung des Gehörs ist möglich. Durch den ungewohnten Lärm kommt es immer wieder vor, dass Katzen und Hunde in Panik weglaufen und nicht zurück finden – Freigängerkatzen werden um die Silvesterzeit vermehrt als vermisst gemeldet. Aber nicht nur Haustiere ängstigt der Jahreswechsel: Aufgeschreckte Wildtiere im Stadtgebiet, vor allem Wildvögel, verlassen mitten in der Nacht unter erheblichem Stress ihre Schlafplätze. Auch Schweine, Kühe oder Schafe und insbesondere Pferde reagieren empfindlich und können sich erheblich verletzen, wenn sie in Panik versuchen zu fliehen. Auch das Böllern in der Nähe von Waldrändern, auf Waldlichtungen, in Parkanlagen oder Höfen mit Tierhaltung sollte deshalb untersagt werden. Im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung besteht nicht zuletzt erhöhte Brandgefahr. Unmengen an Feuerwerkskörpern landen zudem in der Natur und schädigen diese nachhaltig. Denn Raketen und Böller sind mit giftigen Farben bedruckt und enthalten Schwermetalle und andere Schadstoffe, die in Böden und den Wasserkreislauf gelangen können. Aufgrund der Feinstaubbelastung hatten sich mehrere deutsche Städte im vergangenen Jahr bereits dafür entschieden, das Böllern in dicht besiedelten Zonen zu untersagen. Erste Bau- und Supermärkte verzichteten ebenfalls auf den Feuerwerksverkauf. Aus Tierschutzgründen spricht sich der Deutsche Tierschutzbund schon lange für den Verzicht auf Böller aus.