Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 5. November 2020
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass die Novelle des Bundesjagdgesetzes notwendige und wichtige Aspekte des Tierschutzes weiter außen vorlässt. Damit habe das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Chance vertan, das seit 2002 bestehende Staatsziel Tierschutz auch in der Jagdgesetzgebung zu verankern. Gestern hatte das Bundeskabinett dem Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt, der von Bundesministerin Julia Klöckner vorgelegt wurde.
„Die Novelle trägt vor allem den Bedürfnissen der Jäger und der Waldbesitzer Rechnung, nicht aber denen des Tierschutzes. Der Aufbau und Schutz von klimastabilen Mischwäldern ist ohne Zweifel dringend notwendig. Dabei aber verstärkt auf Abschüsse zu setzen, bringt in der Praxis erhebliche Tierschutzprobleme mit sich. Zudem fallen nun auch forstliche Monokulturen und Plantagen unter denselben Schutz wie naturnahe Waldgebiete, also sterben künftig mehr Rehe allein aufgrund wirtschaftlicher Aspekte, ohne dass dem Wald an sich geholfen ist“, kritisiert James Brückner, Leiter des Referats für Natur- und Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. Darüber hinaus werden nun auch Nachtsicht- und Nachtzielgeräte zur Bejagung von Wildschweinen oder von als invasiv eingestuften Arten wie dem Waschbären zugelassen. „Beim Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest oder gegen die Ausbreitung gebietsfremder Arten wird das jedoch kaum helfen. Stattdessen wird es zu weiteren Fehlschüssen und einer zusätzlichen Beunruhigung aller Wildtiere am Abend und in der Nacht führen. Schon jetzt lassen überlange Jagdzeiten kaum eine Ruhepause für die heimische Tierwelt zu“, so Brückner. Auch ein möglicher Missbrauch der Technik sei nicht auszuschließen.
Zum Referentenentwurf des BMEL hatte der Deutsche Tierschutzbund bereits im August Stellung bezogen und darauf hingewiesen, dass die Novelle insgesamt enttäuschend sei, da wichtige Tierschutzaspekte keine Beachtung fanden. Auch ist versäumt worden, die Liste der jagdbaren Tierarten anzupassen, sodass weiterhin Tierarten bejagt werden dürfen, die in ihrem Bestand bedroht oder stark rückläufig sind, für deren Bejagung keine Notwendigkeit besteht oder die nicht genutzt werden. Nicht zuletzt fehlt weiterhin die aus Tierschutzsicht notwendige Verankerung des „vernünftigen Grunds“ für die Tötung eines Tieres als zusätzliche Vorgabe im Jagdrecht.