Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat heute weitreichende Vorschläge für verstärkte Klimaschutz-Bemühungen Deutschlands gemacht.

Statement des Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung vom 11.September 2020

Eine “Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft” und ein 20-Punkte-Programm sollen für einen breiten gesellschaftlichen Konsens sorgen.

Dazu Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK, Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft) und des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC, Berlin):

“Bundesminister Peter Altmaier hat heute eine bemerkenswerte Ansage gemacht. Wenn aus diesen Worten wirklich Taten werden, hat er die Chance, als ein Ludwig Erhard der Klimawende in die Geschichtsbücher einzugehen. Nur mit einer raschen Stabilisierung unseres Klimas gibt es auf Dauer Wohlstand und Sicherheit: Dieses Thema rückt nun endgültig in die Mitte der Gesellschaft. Entscheidend an Altmaiers 20-Punkte-Plan ist das Versprechen, dass die CO2-Bepreisung als Leitinstrument der Klimapolitik die europäischen Klimaziele voll abbilden soll, inklusive der jetzt absehbaren Anhebung für 2030 bis hin zur Klimaneutralität 2050. Aus ökonomischer Sicht muss auch der europäische Emissionshandel rasch reformiert werden, insbesondere durch Einführung eines Mindestpreises. Deutschland kann dies anstoßen. Und die nationale CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme muss zügig in den europäische Emissionshandel integriert werden. Die Bepreisung ist besser und billiger als Verbote oder Subventionen. Und gerechter, denn sie schafft Einnahmen, mit denen ein Sozialausgleich finanziert werden kann.”

“Damit der von Herrn Altmaier angestrebte historische Konsens von Wirtschaft und Klima funktioniert, ist es entscheidend, dass die Bundesregierung jetzt auch die globale Kooperation noch stärker in den Blick nimmt. Länder wie China, Indien und Indonesien müssen dazu angeregt werden, ihre Politik ebenfalls mit den Zielen des Weltklimaabkommens in Einklang zu bringen. Ein wichtiges Instrument ist hier die internationale Klimafinanzierung, also zum Beispiel verbilligte Kredite an Länder, die im Gegenzug aus der Kohle aussteigen oder wirksame CO2-Preissysteme einführen. Der Schwerpunkt muss auf Kooperation liegen. Der von Altmaier angesprochene europäische CO2-Grenzausgleich kann allenfalls in Ausnahmefällen helfen, aber nicht die generelle Stoßrichtung sein: Wenn wir Klima und Wirtschaft zusammenbringen wollen, dürfen wir nicht den Freihandel abschaffen.”

Ideale Pflanzzeit für Frühblüher

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 11. September 2020


Jetzt schon an Nahrungsangebot für Bienen, Hummeln & Co. denken


Die Tage werden kürzer, die Nächte kühler und nur noch wenige Bienen und Hummeln sind in unseren Gärten zu beobachten. Doch schon jetzt sollten Naturfreunde an das nächste Frühjahr denken, um unseren blütenbestäubenden Insekten den Start in die neue Saison zu erleichtern.

„Vor allem durch das gezielte Pflanzen von Blumenzwiebeln und -knollen können wir ihnen bei der ersten Nahrungssuche helfen und die Insekten so bereits zeitig im Jahr in unsere Gärten locken“ rät Christiane Schröder, Landesgeschäftsführerin des NABU Brandenburg.

Hierbei ist vom Frühblüher-Beet bis hin zu einer farbenfrohen Blumenwiese der Fantasie kein Grenzen gesetzt. Zu beachten sind lediglich zuvor die Lockerung des Bodens und die Standortanforderungen der verschiedenen Zwiebelpflanzen.

Im Allgemeinen wird aber ganz nach dem Motto „doppelt so tief, wie die Zwiebel hoch ist“ gepflanzt. Eine Ausnahme sind die Knollen der Anemonen und des Winterlings, welche bloß 2-3 cm mit Erde bedeckt werden. Letzterer schiebt seine Blüten als einer der ersten oft sogar noch durch den Schnee.

Einen sonnigen und trockeneren Standort vertragen beispielweise Schneeglöckchen, die meisten Krokusse, Schneeglanz und Traubenhyazinthen. Diese Arten eignen sich also besonders gut im Vorgarten oder direkt vor der Haustür. Schachbrettblumen, verschiedene Zierlaucharten sowie der Milchstern lieben eher feuchteren Boden.

Im lichten Schatten von Sträuchern und Bäumen können außerdem Buschwindröschen, Dalmatiner Märzenbecher und Scharbockskraut gepflanzt werden.
Durch diese Pflanzen finden Bienen und Hummeln bereits an den ersten sonnigen Frühlingstagen Pollen und Nektar und können die nahrungsknappe Zeit überbrücken.

„Die kleinen Insekten spielen eine zentrale Rolle zum Erhalt unseres Ökosystems und dessen Gleichgewicht, denn als Blütenbestäuber tragen unteranderem die Bienen zum Erhalt der Artenvielfalt bei“, erläutert Schröder. „Mit einer frühen Bienenweide können Naturschützer die fleißigen Insekten auf einfache Weise unterstützen und den bunten Frühling im eigenen Garten ganz nebenbei auch noch selbst genießen.“



Tierschutzverbandsklagegesetz tritt in Berlin in Kraft

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 11.September 2020

Das am 20. August vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Tierschutz-Verbandsklagegesetz tritt heute in Kraft. Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich zusammen mit dem Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corp. e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme bereits im November 2018 für die Einführung von Mitwirkungs- und Klagerechten im Tierschutz eingesetzt und begrüßt das Tierschutzverbandsklagegesetz als wichtigen Meilenstein. Künftig sind anerkannte Tierschutzvereine in Berlin berechtigt, sich bereits im Vorfeld bestimmter Rechtsetzungs- und Genehmigungsverfahren im Tierschutz einzubringen. 

„Das Klagerecht ist ein großer Fortschritt für mehr Tierschutz, mit dem Tierschützer denen, die selbst nicht klagen können, eine Stimme geben können“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass mit Berlin nun acht Bundesländer anerkannten Tierschutzvereinen die Möglichkeit geben, juristisch Einfluss zu nehmen. Rechte, die allen Tieren laut Grund- und Tierschutzgesetz zustehen, können so auch eingeklagt werden.“

Das Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz räumt den klageberechtigten Tierschutzorganisationen das Recht ein, sich zu beteiligen und Stellung zu nehmen, bevor Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen bzw. genehmigt werden, die den Tierschutz betreffen.  Positiv hervorzuheben sind zwei Änderungen, die zuletzt noch Eingang in das Gesetz fanden: Während der ursprüngliche Entwurf keine Frist vorsah, in der eine Akteneinsicht gewährt werden muss, erhalten Tierschützer nun – nachdem ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme erteilt wurde – zwei Wochen Einsicht in die Unterlagen. Auch kann sich der klagende Tierschutzverein darauf stützen, dass eine Behördenmaßnahme gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes verstößt, der besagt, dass der Staat auch die Tiere schützt.  Damit ist das Staatsziel Tierschutz nunmehr im Gesetz als Rechtsquelle ausdrücklich benannt. Einziger Wermutstropfen des Gesetzes ist die Tatsache, dass anzeigepflichtige Tierversuche erst im Nachhinein im Rahmen der Feststellungsklage überprüft werden können. Wünschenswert wäre es gewesen, auch für diese Verfahren den Tierschutzvereinen bereits vor der Erteilung der Genehmigung das Recht zur Stellungnahme einzuräumen.

Überschwemmungsgebiet des Großen Havelländischen Hauptkanals festgesetzt

Pressemitteilung des Ministeriums fürr Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 11. September 2020

Potsdam – Die Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Großen Havelländischen Hauptkanals erscheint am 16. September 2020 im Amtsblatt für Brandenburg. Damit tritt die Festsetzung am folgenden Tag in Kraft.

Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche. Dort sind Schutzbestimmungen notwendig, die vor allem gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständigen unteren Wasserbehörden und unteren Bauaufsichtsbehörden.

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet erstreckt sich weitgehend auf landwirtschaftlich genutzte Gebiete und Feuchtgebiete. Urbane Gebiete sind nur geringfügig betroffen.

Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten sind auf der entsprechenden Seite des Umweltministeriums zu finden.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/