Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 10.Sep 2020
Erster bestätigter Fall in Deutschland – Nationales Referenzlabor hat amtlichen Verdacht heute bestätigt – Fundort im Landkreis Spree-Neiße – Krisenzentren aktiviert – Maßnahmen eingeleitet – Restriktionszonen werden eingerichtet
In Brandenburg ist bei einem toten Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht heute bestätigt. Damit gibt es erstmals einen ASP-Ausbruch beim Schwarzwild in Deutschland. Der infizierte Wildschweinkadaver wurde circa sieben Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt im Landkreis Spree-Neiße auf dem Gebiet der Gemeinde Schenkendöbern gefunden. Der Fundort liegt unmittelbar an der Kreisgrenze zum Landkreis Oder-Spree. Im Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg wurde das Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung und in den betroffenen Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree die lokalen Krisenstrukturen aktiviert. Der Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstützt die Landkreise vor Ort bei den epidemiologischen Ermittlungen und der Einrichtung der Restriktionszonen. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung der Haus- und Wildschweine. Für den Menschen ist sie ungefährlich.
Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher erklärte heute in Potsdam: „Oberstes Ziel ist es jetzt, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann. Wir müssen die Hausschweinbestände vor der Afrikanischen Schweinepest schützen. Alle verantwortlichen Stellen arbeiten mit Hochdruck und eng abgestimmt daran, alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die Einrichtung der Restriktionszonen wird vorbereitet.“
Das tot aufgefundene Wildschwein wurde beprobt. Die ASP wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg am Mittwoch (09.09.) nachgewiesen. Der Amtstierarzt des Landkreises Spree-Neiße hat daraufhin den Verdacht der Afrikanischen Schweinepest amtlich festgestellt. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben ging Untersuchungsmaterial des Kadavers noch am gleichen Tag zum Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit), das das Untersuchungsergebnis heute bestätigt hat. Auf dieser Grundlage ist der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild in Deutschland am heutigen Donnerstag amtlich vom Landkreis Spree-Neiße festgestellt worden.
Um den Fundort wird zunächst ein vorläufiges gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 15 Kilometern festgelegt. In diesem Gebiet werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:
- Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
- Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
- Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
- Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
- Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Ernteverbot für Maisfelder)
- Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
- Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
- Information und Schulung von Jägern
- Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung
Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.
Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus, der ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Seit 2014 tritt ASP in verschiedenen Ländern der EU auf. Seit November 2019 breitet sich die ASP vor allem in Westpolen aus.
Ministerin Nonnemacher: „Das Risiko der Einschleppung der ASP aus Westpolen nach Deutschland zum einen durch infizierte Wildschweine und zum anderen durch konterminiertes Material wie zum Beispiel weggeworfene Lebensmittel war seitdem sehr groß. Die auf polnischer Seite eingerichteten Restriktionszonen reichen bis an die brandenburgischen Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree. Wir mussten jederzeit mit der Einschleppung der Tierseuche nach Brandenburg rechnen. Deshalb haben wir im Dezember 2019 als Sofortmaßnahme auf einer Länge von 120 Kilometern mobile Wildschutzzäune entlang der Neiße und Oder aufstellen lassen, um die Einschleppungsgefahr der ASP durch infizierte Tiere zu reduzieren.“
Ministerin Nonnemacher betonte: „Mobile Zäune sind geeignet, Wanderbewegungen von Wildschweinen zu lenken. Sie halten aber dem Druck von Fluchtbewegungen der Wildschweine nicht stand. Deshalb haben wir uns auf Bundesebene für die Einrichtung einer sogenannten ‚Weißen Zone‘ mit festen Zäunen auf deutsch-polnischer Seite eingesetzt. Das ließ sich leider nicht realisieren. Anfang Juli hat der Bundesrat sich mit den Stimmen von Brandenburg für einen Gesetzentwurf ausgesprochen der es erlauben soll, präventiv feste Schutzzäune gegen eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest durch infizierte Wildscheine aufzustellen. Gleichzeitig haben wir außerplanmäßig 720.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt, um zuerst den besonders gefährdeten Landkreis Spree-Neiße zu unterstützen, den mobilen Zaun durch einen festen Zaun zu ersetzen. Die notwendigen Vorbereitungen für den Zaunbau sind abgeschlossen, so dass in Kürze mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.“
Nach dem ersten Bekanntwerden des Ausbruchs der ASP in Westpolen Mitte November 2019 wurden in Brandenburg folgende Maßnahmen eingeleitet:
- Schreiben an alle Schweinehalter (ca. 2.300) mit Informationen zur Lage in Westpolen und Aufforderung die Biosicherheitsmaßnahmen in der Tierhaltung zu überprüfen,
- Schreiben an die Jägerinnen und Jäger (ca. 10.000) des Landes über die Verbände mit der Aufforderung, verstärkt Proben von Fall- und Unfallwild zur Untersuchung einzusenden,
- Erhöhung der Aufwandsentschädigung für das Auffinden, Melden und Beproben von Fall- und Unfallwild durch Jäger von 30 auf 50 Euro,
- Öffentliche Informationen zur Sensibilisierung der Reisenden aus den von der ASP betroffenen Gebieten nach Deutschland,
- Weisung an Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen, insbesondere der Freilandhaltungen (ca. 140),
- Schreiben an Landesverbände für Verkehr/Logistik und Arbeitgeber, die Erntehelfer und Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern beschäftigen mit Merkblättern in acht Sprachen zur Sensibilisierung des entsprechenden Personenkreises hinsichtlich der Entsorgung von Speiseresten.
- Schulungen für Beschäftigte des Landesbetriebes Forst für die Suche und der Bergung von tot gefundenen Wildschweinen durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst des LAVG.
In Brandenburg werden regelmäßig Tierseuchenübungen durchgeführt, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild sowie 2019 zur Maul- und Klauenseuche (MKS). Die nächste Landestierseuchenübung zur Bekämpfung der ASP war im April 2020 vorgesehen. Diese Tierseuchenübung musste coronabedingt abgesagt werden.