Keine Weidetierprämie vom Bund – Agrarminister Axel Vogel prüft Hilfen für Schaf- und Ziegenhalter auf Landesebene

Pressemitteilung des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 31. August 2020

Potsdam – Nach dem Scheitern der Weidetierprämie im Bund will Agrarminister Axel Vogel eine bessere Unterstützung für Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen auf Landesebene prüfen. Neben den Investitionskosten soll zukünftig auch der Unterhalt für Maßnahmen zum Wolfsschutz gefördert werden.

Seit geraumer Zeit diskutieren Bund und Länder über eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Weidetierhaltern und eine angemessene Honorierung der von ihnen erbrachten Biodiversitätsleistungen. Doch die Bundesregierung hat die Einführung einer gekoppelten Weidetierprämie für Schafe und Ziegen zurückgewiesen.

„Die Bundesregierung hat die Weidetierprämie abgelehnt, aber keinen Vorschlag unterbreitet, wie anderweitig eine Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung erfolgen kann. Der Verweis auf eine in der nächsten Agrarreform zu verhandelnde Prämie ist keine Option, sondern das Eingeständnis, in dieser Legislaturperiode nicht mehr tätig zu werden“, kritisiert Agrarminister Axel Vogel. „Das können wir angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Schäfereien nicht hinnehmen. Ein weiterer Rückgang der Schafhaltung würde in vielen Regionen dazu führen, dass die Bewirtschaftung aufgegeben oder naturschutzfachlich hochwertiges Grünland ‚unternutzt‘, also nicht angemessen genutzt würde“, so Vogel.

Das Ministerium prüft nach Rücksprache mit dem Vorstand des Schafzuchtverbands Berlin-Brandenburg e.V. intensiv weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Schaf- und Ziegenhaltung. Schnellstmöglich sollen laufende Unterhaltungskosten für den Wolfsschutz gefördert werden. Hier wartet das Land auf die Notifizierung des entsprechenden GAK-Fördergrundsatzes (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz – GAK) durch die Europäische Union. Geprüft wird außerdem, bei welchen Tatbeständen die Honorierung von naturschutzfachlichen Pflegeleistungen an die entstehenden Aufwendungen angepasst werden muss.

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