Deutscher Tierschutzbund fordert Bekenntnis zur Immunokastration: Verbot im Ökolandbau verstößt gegen das Staatsziel Tierschutz!

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 26.August 2020

Anlässlich der in dieser Woche tagenden Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) in Berlin hat der Deutsche Tierschutzbund die Agrarminister der Länder dazu aufgerufen, die Impfung gegen Ebergeruch mit Improvac, die sogenannte Immunokastration, für den Ökolandbau zu erhalten. Mit einem juristischen Gutachten widerspricht der Verband der Einschätzung der EU-Kommission, die die Impfung für den Öko-Bereich kürzlich für unzulässig erklärt hatte. Nach Auffassung der Tierschützer ist die Methode neben der Ebermast die einzige tierschutzgerechte Alternative zur derzeit gängigen chirurgischen Ferkelkastration ohne Betäubung. Ein Verbot würde das Staatsziel Tierschutz unterlaufen und gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen.

„Wir erwarten ein klares Bekenntnis der Länder zum Staatsziel Tierschutz und damit zur Immunokastration, so wie vom Saarland und Niedersachsen bereits klargestellt. Das aus dem Staatsziel folgende Optimierungsgebot verpflichtet zur stetigen Verbesserung des Tierwohls, gleichzeitig gilt ein Verschlechterungsverbot. Das Verbot der Immunokastration im Ökobereich wäre es ein massiver Rückschritt für den Tierschutz“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Einschätzung der EU-Kommission ist, wie die Kommission auch selbst vermerkt hatte, nicht rechtsbindend. Die endgültige Entscheidung, die Methode für den Öko-Bereich offen zu halten, liegt damit in der Verantwortung der Landesminister. Ein vom Deutschen Tierschutzbund bei der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht in Auftrag gegebenes Gutachten kommt entgegen der Auffassung der EU-Kommission außerdem zu dem Schluss, dass die Methode mit den Grundsätzen und Zielen der EU-Ökoverordnung vollumfänglich übereinstimmt. Aus Tierschutzsicht ist die Immunokastration klar zu befürworten, da auf eine Amputation der Hoden verzichtet wird. Ein Verbot der Methode im Ökobereich ist daher sowohl aus Tierschutz- als auch aus Umweltschutz- und Verbrauchersicht inakzeptabel und sollte daher im Rahmen der AMK von den Landesministern dringend abgewendet werden.

Hintergrund:

Allein in Deutschland werden jährlich noch immer rund 25 Millionen männliche Ferkel kastriert. Der Grund: Das Risiko der Entwicklung von Ebergeruch, den viele Verbraucher als abstoßend empfinden, soll verringert werden. Bei der Impfung gegen Ebergeruch handelt es sich nicht um eine Hormonbehandlung, sondern um eine handelsübliche Impfung. Sie verhindert die Ausbildung des störenden Ebergeruchs verlässlich und hinterlässt – wie alle Impfungen, die auch anderweitig in der Bio-Landwirtschaft eingesetzt werden, – keine Rückstände im Produkt. Damit ist die Methode für Verbraucher völlig unbedenklich.

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