Tierfutterausgabe erfolgt wieder auf dem Gelände der Tafel

Ab September können Bedürftige dort wieder Futter für Mietz & Bello holen

Falkensee.  „Ab dem 9.September werden wir wieder auf dem Parkplatz der Tafel stehen“, sagt Petra Birkholz vom Verein Sonnenzeiten für Tiere. In der Corona-Zeit war Birkholz mit der Futtermittelausgabe auf ihr Grundstück ausgewichen, hatte die Rationen für die Haustiere im Stundentakt über den Zaun gereicht. Nun wird es wieder die gewohnten Ausgaben in der Döberitzer Straße 15 geben. Jeden Mittwoch von 10-13 Uhr werden Birkholz und ihr Team Heimtierbedarf an finanzschwache Haustierbesitzer verteilen. Dazu nimmt der Verein auch weiterhin gern Futterspenden und sonstigen Heimtierbedarf entgegen. Diese können rund um die Uhr in der Spendenbox in der Rembrandtstraße 11, in Falkensee, abgegeben werden.

Foto: Silvia Passow

Umbau der Tierhaltung jetzt anpacken! Axel Vogel fordert von Agrarministerkonferenz Startschuss für Tierwohlabgabe

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 26.August 2020

Potsdam – Von der morgen in Berlin stattfindenden Sonder-Agrarministerkonferenz zur Nutztierhaltung erwartet Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) ein starkes Signal in Richtung Tierwohl. „Die Empfehlungen der ‚Borchert-Kommission‘ für den notwendigen Umbau der Tierhaltung, wie sie auch der Bundestag fordert, müssen rasch umgesetzt werden. Das ist überfällig und duldet keinen weiteren Aufschub. Der Zeitpunkt für den Umbau ist jetzt!“

„Das Kernstück muss eine Tierwohl-Abgabe zur zusätzlichen Finanzierung von Tierschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft sein“, so Minister Axel Vogel, der an der Sonder-Agrarminister-Konferenz teilnimmt. „Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein können, dass ihr Geld auch wirklich in mehr Tierwohl fließt, braucht es zudem dringend Festlegungen, bis wann welcher Standard erreicht sein muss“, fordert Vogel.

Der seit Februar 2020 vorliegende vereinbarte Konsens des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (nach ihrem Vorsitzenden Borchert-Kommission genannt) beinhaltet von allen zentralen Akteuren getragene, ganz konkrete Handlungsvorschläge und einen Zeitplan für den Umbau der Tierhaltung.

Axel Vogel: „Ein halbes Jahr ist bereits vorbei. Ministerin Klöckner darf keine weitere Zeit verstreichen lassen, damit noch in dieser Legislaturperiode Initiativen zur Umsetzung der Empfehlungen auf den Weg gebracht werden können. Die Interessen von Tierschutz und Naturschutzes dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Tierwohlabgabe muss als zusätzliches Finanzierungsinstrument für den Umbau nun auf den Weg gebracht werden.“ 

Sulfatmessung in der Spree: Richtwert in 2020 bisher 35 Mal überschritten – Maßnahmen ab 38. Überschreitung erforderlich

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 26.August 2020

Neubrück – Der im Bewirtschaftungserlass von Umwelt- und Wirtschaftsministerium festgelegte Richtwert für Sulfat am Spree-Pegel Neubrück wurde in diesem Jahr 35 Mal überschritten. Die erfasste Sulfatkonzentration lag mit maximal 5 Milligramm pro Liter über 280 Milligramm pro Liter. Bei einer Überschreitung an mehr als 37 Tagen pro Jahr wird das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LGBR) umgehend informiert und muss Adhoc-Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung im Raum Frankfurt prüfen. Der Trinkwassergrenzwert von 250 Milligramm pro Liter im Reinwasser des Wasserwerks Briesen wurde hingegen bisher nicht überschritten.

Da sich das Trinkwasser des Wasserwerks Briesen der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft aus Spree- und Grundwasser zusammensetzt, ist die Trinkwasserqualität indirekt von der Wasserqualität des Spreewassers abhängig. In den letzten Jahren stieg bergbaubedingt die Sulfatkonzentration in der Spree. Um die Trinkwasserversorgung unter anderem für Frankfurt (Oder) zu sichern, erließen das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium im April 2019 gemeinsam einen Bewirtschaftungserlass für Sulfat. Der darin festgelegte Immissionsrichtwert von 280 Milligramm pro Liter Sulfat am Pegel Neubrück darf maximal an 37 Tagen im Jahr überschritten werden. Dann hat das LBGR mit den zuständigen Wasserbehörden und dem örtlichen Gesundheitsamt zu prüfen, ob und welche Maßnahmen angemessen und erforderlich sind, um die Trinkwasserversorgung nicht zu beeinträchtigen.

Das LBGR hat ein Gutachten für das Wasserwerk Briesen beauftragt, um künftig die Gefahrenlage für die Trinkwasserversorgung besser abschätzen und Schritte ableiten zu können. Sollten sich daraus notwendige Maßnahmen ergeben, wären die Bergbauunternehmen als Verursacher der Belastung zur Finanzierung heranzuziehen.

Das Landesamt für Umwelt überwacht die Sulfatkonzentration am Pegel Neubrück mit einer täglichen Sulfatabschätzung anhand einer linearen Transfergleichung auf Basis der in Beeskow gemessenen elektrischen Leitfähigkeit, zu der alle Ionen im Wasser wie Sulfat und Hydrogenkarbonat beitragen. Im Frühjahr 2020 zeigte sich, dass die geringen Abflüsse in der Spree zu einer Verschiebung der Ionenverhältnisse und damit zu einem höheren Gehalt an Hydrogenkarbonat führen, weil der Anteil von Grundwasser am Gesamtabfluss zunimmt. Aus diesem Grund war die Berechnungsgrundlage anzupassen. Um die Datengrundlage zu verbessern, sollen in Zukunft wöchentlich Laboranalysen durchgeführt werden. Minister Axel Vogel informierte die Mitglieder des Agrarumweltausschusses im Landtag am 12. August 2020 darüber und konstatierte, dass allein die Berechnung auf aktualisierter Grundlage keine Lösung der gesamten Sulfatproblematik darstelle.

Deutscher Tierschutzbund fordert Bekenntnis zur Immunokastration: Verbot im Ökolandbau verstößt gegen das Staatsziel Tierschutz!

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 26.August 2020

Anlässlich der in dieser Woche tagenden Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) in Berlin hat der Deutsche Tierschutzbund die Agrarminister der Länder dazu aufgerufen, die Impfung gegen Ebergeruch mit Improvac, die sogenannte Immunokastration, für den Ökolandbau zu erhalten. Mit einem juristischen Gutachten widerspricht der Verband der Einschätzung der EU-Kommission, die die Impfung für den Öko-Bereich kürzlich für unzulässig erklärt hatte. Nach Auffassung der Tierschützer ist die Methode neben der Ebermast die einzige tierschutzgerechte Alternative zur derzeit gängigen chirurgischen Ferkelkastration ohne Betäubung. Ein Verbot würde das Staatsziel Tierschutz unterlaufen und gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen.

„Wir erwarten ein klares Bekenntnis der Länder zum Staatsziel Tierschutz und damit zur Immunokastration, so wie vom Saarland und Niedersachsen bereits klargestellt. Das aus dem Staatsziel folgende Optimierungsgebot verpflichtet zur stetigen Verbesserung des Tierwohls, gleichzeitig gilt ein Verschlechterungsverbot. Das Verbot der Immunokastration im Ökobereich wäre es ein massiver Rückschritt für den Tierschutz“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Einschätzung der EU-Kommission ist, wie die Kommission auch selbst vermerkt hatte, nicht rechtsbindend. Die endgültige Entscheidung, die Methode für den Öko-Bereich offen zu halten, liegt damit in der Verantwortung der Landesminister. Ein vom Deutschen Tierschutzbund bei der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht in Auftrag gegebenes Gutachten kommt entgegen der Auffassung der EU-Kommission außerdem zu dem Schluss, dass die Methode mit den Grundsätzen und Zielen der EU-Ökoverordnung vollumfänglich übereinstimmt. Aus Tierschutzsicht ist die Immunokastration klar zu befürworten, da auf eine Amputation der Hoden verzichtet wird. Ein Verbot der Methode im Ökobereich ist daher sowohl aus Tierschutz- als auch aus Umweltschutz- und Verbrauchersicht inakzeptabel und sollte daher im Rahmen der AMK von den Landesministern dringend abgewendet werden.

Hintergrund:

Allein in Deutschland werden jährlich noch immer rund 25 Millionen männliche Ferkel kastriert. Der Grund: Das Risiko der Entwicklung von Ebergeruch, den viele Verbraucher als abstoßend empfinden, soll verringert werden. Bei der Impfung gegen Ebergeruch handelt es sich nicht um eine Hormonbehandlung, sondern um eine handelsübliche Impfung. Sie verhindert die Ausbildung des störenden Ebergeruchs verlässlich und hinterlässt – wie alle Impfungen, die auch anderweitig in der Bio-Landwirtschaft eingesetzt werden, – keine Rückstände im Produkt. Damit ist die Methode für Verbraucher völlig unbedenklich.