Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten: Tierschutzbund begrüßt Entscheidung aus Niedersachsen

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 24.Juli 2020

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Niedersachsen begrüßen die Entscheidung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums (ML), das per Erlass die Abfertigung von langen Lebendtiertransporten in Drittländer verbietet.

„Die Entscheidung war längst überfällig, nachdem man 2019 seitens des niedersächsischen Ministeriums die Tierquälerei bei den Transporten lediglich für möglich erachtet und so tausende Rinder ihrem Schicksal überlassen hatte. Auch wenn das Verbot zunächst befristet ist, sind wir mit dem Sinneswandel Niedersachsens erst einmal zufrieden“, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Nachdem gerade erst Nordrhein-Westfalen ein Ende der Transporte bekannt gegeben hat, zieht jetzt Niedersachsen nach – wir beglückwünschen das Land zu diesem Schritt. Von den beiden Entscheidungen der Länder muss ein klares Signal für den endgültigen Stopp grausamer Transporte ausgehen – auch für die Zeit nach Corona. Die anderen Bundesländer müssen diesem Vorgehen folgen. Und wir erwarten, dass auch die zuständige Bundesministerin Klöckner endlich Gas gibt, die Exportstopps der Länder positiv bewertet und sich auf EU-Ebene auch in ihrer Funktion als Vorsitzende des EU-Agrarrats für ein Ende der Transporte stark macht.“

Die Tierschützer kritisieren, dass Bundesministerin Klöckner in Deutschland noch nicht für eine einheitliche und rechtssichere Regelung gesorgt hat, die ein Ende der Transporte sicherstellt. Stattdessen gehen einzelne Bundesländer voran: Nach Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen folgt nun auch Niedersachsen mit einem Exportstopp. Die Entscheidungen beruhen auf der Tatsache, dass die Vorgaben der EU-Transportverordnung nicht bis zum Ziel eingehalten werden. Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2015 ist dies jedoch vorgeschrieben. Erst Anfang dieser Woche hatte erneut eine Reportage in der ARD die an Grausamkeit kaum zu überbietenden Zustände rund um die Langestreckentransporte in Drittstaaten, wie etwa Marokko oder Usbekistan, dokumentiert.

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