Bundesratsentscheid zur Kastenstandhaltung von Sauen am 3. Juli

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 1.Juli 2020

  • Übergangsfristen kritisch
  • Ziel Gruppenhaltung wird als Durchbruch begrüßt

Nach mehrfacher Vertagung will der Bundesrat am Freitag, 3. Juli eine Entscheidung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und damit zur Kastenstandhaltung von Sauen fällen. Diesmal soll auch ein neuer Kompromissvorschlag aus Nordrhein-Westfalen vorgestellt werden, der zum ersten Mal das von Tierschützern geforderte Ende der Kastenstandhaltung ins Spiel bringt. Der Vorschlag sieht eine achtjährige Übergangsfrist vor, nach welcher der Kastenstand im Deckbereich abgeschafft und die Gruppenhaltung der Sauen etabliert werden muss. Kritik übt der Deutsche Tierschutzbund allerdings weiterhin an den zu langen Übergangsfristen, der Ausklammerung des Abferkelbereiches und an der unzureichenden Umsetzung des „Magdeburger Urteils“. 

„Jedes Jahr, in dem der Kastenstand bleibt, ist ein weiteres Jahr voller Qualen für die Sauen. Dennoch ist die Entwicklung als großer Erfolg für den Tierschutz zu werten. Denn bis vor wenigen Wochen noch verteidigte vor allem Bundesministerin Klöckner das tierschutzwidrige System der Kastenstandhaltung, wollte es sogar auf Dauer festschreiben – wenn auch mit etwas mehr Platz für die Sauen. Dem folgte auch der damalige Antrag des unionsgeführten Nordrhein-Westfalens. Es ist der Standhaftigkeit der grünen Länder zu verdanken, dass jetzt zumindest die Gruppenhaltung von Sauen im Deckbereich in Sichtweite ist“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. 

Der NRW-Kompromiss bedarf Nachbesserung

Trotz aller positiven Entwicklungen sehen die Tierschützer Nachbesserungsbedarf an dem neuen Kompromissvorschlag. So würde das 2015 gefällte sogenannte Magdeburger Urteil nur in Teilen umgesetzt: Denn die Vorgabe, dass Sauen ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können müssen, soll lediglich für bauliche Hindernisse gelten, die entsprechend aus dem Weg geräumt werden müssen. Zudem klammert der Kompromissvorschlag die Kastenstandhaltung im Abferkelbereich aus, bezieht sich lediglich auf den Deckbereich. „Aus Tierschutzsicht ist klar: Es braucht ein Ende der Kastenstandhaltung – nicht nur im Deckbereich, sondern auch im Abferkelbereich. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Skandale wird immer deutlicher, dass das System der Schweinehaltung einen grundsätzlichen Systemwechsel braucht, nicht nur für die Sauen und Ferkel. Das beharrliche Festhalten der Bundesministerin an tierschutzwidrigen Kastenständen lässt Zweifel, ob das erkannt wurde.“

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