NRW verbietet die Haltung von Gifttieren Chance auf vollumfängliche Regelung verpasst

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 25.Juni 2020

Dem Deutschen Tierschutzbund geht das verabschiedete Gesetz, das in Nordrhein-Westfalen künftig die Privathaltung von Gifttieren regeln wird, nicht weit genug.  Das Gesetz, das der nordrhein-westfälische Landtag gestern am späten Abend verabschiedete, sieht ein Verbot der Privathaltung von Gifttieren vor. Die Haltung von Altbeständen wird an hohe Anforderungen, etwa an die Zuverlässigkeit des Halters, ein Führungszeugnis und das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung, geknüpft sein. Auslöser für den Gesetzesentwurf war die im vergangenen Jahr entlaufene Kobra von Herne. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und ist zunächst auf fünf Jahre befristet.

„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das Bundesland mit den mutmaßlich meisten Giftschlangenhaltern nun endlich – nach mehreren gescheiterten Initiativen – eine Regelung verabschiedet hat, welche die private Haltung dieser anspruchsvollen Exoten massiv einschränkt bzw. verbietet. Dennoch hat die Landesregierung leider die Gelegenheit einer vollumfänglichen und vernünftigen Regelung im Sinne des Tierschutzes verpasst“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Tatsache, dass das Gesetz befristet ist, führt seinen Sinn und Zweck letztlich auch ad absurdum. Das Gesetz ist zwar ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es besteht jedoch dringender Nachbesserungsbedarf.“

Andere potentiell gefährliche Arten, wie Großkatzen, Primaten, Krokodile oder Riesenschlangen, finden in dem neuen Gesetz keine Berücksichtigung. Auch bezieht sich das Verbot nur auf die Haltung der gelisteten Gifttiere; die Zucht mit Tieren aus Altbeständen und der Handel bleiben erlaubt. Da die Sachkunde und regelmäßige behördliche Kontrollen für die Haltung von Altbestandstieren keine Rolle spielen, kann zudem weder gewährleistet werden, dass diese Tiere tierschutzkonform gehalten werden, noch, dass Haltungseinrichtungen tatsächlich sicher gegen das Entweichen von Tieren sind. Da das Gesetz erst Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt, bleibt aus Sicht der Tierschützer auch noch zu viel Zeit zur Anschaffung von „Altbeständen“. Weitgehend ungeklärt bleibt im Gesetz, wer die Kosten übernimmt, wenn Halter ihre Gifttiere freiwillig abgeben oder diese beschlagnahmt werden. Damit besteht die Gefahr, dass Auffangstationen auf den Kosten für die Versorgung dieser meist sehr langlebigen Tiere sitzen bleiben.

Zum „Branchengespräch Fleisch“

Kommentar des Deutschen Tierschutzbundes vom 25.Juni 2020

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sowie Ursula Heinen-Esser und Barbara Otte-Kinast, die Landwirtschaftsministerinnen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, haben für morgen zu einem “Branchengespräch Fleisch“ nach Düsseldorf eingeladen. An dem Termin wird der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, persönlich teilnehmen. Anlässlich des Termins formuliert er vorab die tierschützerischen Erwartungen:

„Bei mir schwingt Verbitterung und Erleichterung mit. Verbitterung, dass es erst diesen Corona-Skandal brauchte, um den Spot auf das durch und durch kaputte Fleischsystem zu lenken. Und Erleichterung, dass es jetzt endlich den Druck gibt, dem sich die Politik nicht mehr länger entziehen kann. Der Fall Tönnies hat noch einmal mehr als deutlich gemacht, dass es eine radikale Wende in der deutschen und auch europäischen Agrarpolitik braucht. Eine Neujustierung ist lange überfällig. Die „Tönnies-Frage“ ist eben eine Systemfrage. Übrigens nicht nur für die Fleischbranche, das gilt auch für Milch und Ei. Es braucht schärferes Ordnungsrecht, dafür ist die Bundesregierung zuständig. Es braucht konsequentere Kontrollen und einen durchgreifenden Vollzug der Behörden, dafür sind die Landesministerien zuständig. Es muss Schluss sein mit der Preisdumpingpolitik, dafür ist der Handel verantwortlich. Daraus die Konsequenzen zu ziehen, um Tier- und Umweltschutz und damit einhergehend auch Menschenschutz zu stärken, das muss das Ergebnis dieses Fleischgipfels sein. Drauf drängen wir. Die „Freiwilligeritis“, mit der Julia Klöckner glaubte, regieren zu können, ist als gescheitert anzusehen – von dem geplanten Tierwohllabel bis zu Branchenvereinbarungen. Das muss die persönliche Lehre für Frau Klöckner sein.“

Aktionstag „Kollege Hund“ bringt Vierbeiner in die Büros

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 25.Juni 2020

Am heutigen Aktionstag erobern wieder die Vierbeiner die deutschen Büros. In den teilnehmenden Unternehmen, darunter Rechtsanwaltskanzleien, Handwerksunternehmen, Buchhandlungen, Versicherungen und Verlagshäusern, dürfen Hunde an diesem Tag mit ins Büro – und die Mitarbeiter*innen können den Arbeitsalltag mit dem tierischen Kollegen einmal austesten. Ein Hund im Büro verbessert das Arbeitsklima, baut Stress ab und die Motivation im Team steigt.

„Auch im Arbeitsalltag bewährt sich der Hund als treuer und verlässlicher Freund des Menschen. Der Aktionstag bietet die Chance, ein mögliches Miteinander von menschlichen und tierischen Kollegen einfach einmal unverbindlich austesten“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Hintergrund der Aktion ist, dass sich viele Menschen aufgrund ihrer beruflichen Situation scheuen, einen Hund bei sich aufzunehmen. „Wir wollen insbesondere Arbeitgebern aber auch Arbeitnehmern zeigen, wie gut sich Hund und Beruf vereinbaren lassen und so im besten Fall auch Hunden aus dem Tierheim eine bessere Chance auf Vermittlung bieten“, so Schröder. Unterstützt wird die Aktion, die jedes Jahr am letzten Donnerstag im Juni stattfindet, von der Futtermarke Pedigree.

Firmen, bei denen Hunde bisher tabu waren, können den Aktionstag nutzen, um Berührungsängste zu überwinden; Hundehalter können den Vorgesetzten und Kollegen – deren Einverständnis vorausgesetzt – einmal ihren tierischen Freund vorstellen. Hunde fühlen sich nämlich am wohlsten, wenn sie Herrchen und Frauchen begleiten dürfen. Dann sollten sie aber auch einen festen Rückzugsort am Arbeitsplatz haben, etwa eine Box oder ein Körbchen, an dem sie zur Ruhe kommen können. Neben Hund und Halter profitiert auch das gesamte Team vom „Kollegen Hund“, da sich ein Hund positiv auf das Arbeitsklima auswirkt.

Alle Firmen, die sich am Aktionstag „Kollege Hund“ beteiligen, zeichnet der Deutsche Tierschutzbund im Anschluss mit einer Urkunde als tierfreundliches Unternehmen aus. Mehr Informationen zum Aktionstag unter: www.kollege-hund.de