Kommentar des deutschen Tierschutzbundes zur Vertagung der Entscheidung zum Kastenstand vom 5.Juni 2020

Der Bundesrat hätte heute über die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und damit über die Zukunft der Sauenhaltung im Kastenstand abstimmen sollen. Die Entscheidung wurde jedoch zum zweiten Mal vertagt. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Wir hätten uns gewünscht, dass heute im Sinne der Sauen, im Sinne des Staatsziels Tierschutz entschieden worden wäre und die gültige Rechtsprechung nicht länger ignoriert wird. Nun geht das politische Gefeilsche um die Sau weiter.

Nichtsdestotrotz ist es schon eine Leistung, dass das Verfahren um den Kastenstand und die angestrebte Änderung der Verordnung so lange offengehalten werden konnten – wo doch sonst schnellstmöglich im Sinne der Agrarlobby entschieden wird. Die schlimmsten Pläne von Bundesministerin Klöckner konnten verhindert werden. Somit bedeutet die Vertagung auch einen Hoffnungsschimmer: Hoffnung darauf, dass die Qual der Sau doch noch beendet wird.

Wir haben schon früh darauf hingewiesen, dass eine sofortige Umsetzung des Magdeburger Urteils möglich ist – auch ohne überfordernde wirtschaftliche Folgen. Die Sauen müssen ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können, dabei dürfen weder bauliche Hindernisse noch benachbarte Sauen im Wege sein. Der Landkreis Jerichower Land, in dem der Prozess um die Kastenstandhaltung angestoßen wurde, zeigt, dass dies machbar ist: Kein Sauenhalter dort wandert ab oder gibt auf. Wir wissen also, dass es geht und wie es geht und bekräftigen unsere Forderung nach dem sofortigen Vollzug.

Eine weitere Duldung der rechts- und tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung darf dagegen keine Option sein – auch nicht für weitere acht Jahre im Deckbereich, wie es der eingebrachte Änderungsantrag aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen als Kompromiss vorsah. Wenn wir eines unter der amtierenden Koalition gelernt haben, dann, dass auf gesetzte Fristen kein Verlass ist. So wurden die vom Gesetzgeber beschlossene Ausstiegsfrist aus der betäubungslosen Ferkelkastration von Union und SPD auf Drängen der Agrarindustrie im Handstreich aufgehoben und verlängert. Die für den Kastenstand vorgesehenen Fristen wären somit schon jetzt Makulatur.“

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