Kommentar des Deutschen Tierschutzbundes zum Kastenstand bei Sauenhaltung, der Morgen erneut im Bundesrat auf der Tagesordnung steht

Am Freitag, 5. Juni steht die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und damit die Frage um die Sauenhaltung im Kastenstand erneut auf der Tagesordnung des Bundesrats. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich zuvor auf einen Kompromissvorschlag verständigt. Zu der anstehenden Entscheidung im Bundesrat kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Das Geschacher um den Kastenstand und die politischen Pokerspiele auf Kosten der Sau erinnern – wie schon bei der Frage der Ferkelkastration – an Strukturen organisierter Wirtschaftskriminalität. Einen Kompromiss, der die gültige Rechtsprechung ebenso wie das Staatsziel Tierschutz mit Füßen treten würde, darf es nicht geben. Die Urteile des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts haben bereits 2015 bzw. 2016 klargemacht: Die Sau im Kastenstand muss ihre Gliedmaßen in Seitenlage ungehindert ausstrecken können, wobei neben baulichen Hindernissen explizit auch andere Sauen ein Hindernis darstellen. Übergangsfristen waren für diese Vorgabe laut Urteil ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Vorstoß aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ignoriert diese Urteile schlicht und einfach – ebenso wie es der ursprüngliche Referentenentwurf, der vom BMEL vorgelegt wurde, tut. Wir können nur hoffen, dass die anderen Bundesländer diesen Weg nicht mitgehen. Kompromisse mögen manchmal notwendig sein, um voranzukommen. Hier aber geht es um gültiges Recht, das endlich durchgesetzt gehört. Es braucht den sofortigen Vollzug.“

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