Keine Masthuhn-Anlage in Groß Haßlow?

Pressemitteilung des NABU vom 20. Dezember

Endgültige Verhinderung der Hühnermast Groß Haßlow rückt näher

Bundesverwaltungsgericht trifft Grundsatzentscheidung zur Umwelt-Verbandsklage

Es wird immer unwahrscheinlicher, dass die riesige Hühnermastanlage Groß Haßlow in der Nähe von Wittstock jemals fertig gestellt wird. 328.000 Hähnchen sollen hier gemästet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine weitere rechtliche Hürde ausgeräumt.

Zur Erinnerung: Die Genehmigung für die Hühnermastanlage war vom Verwaltungsgericht Potsdam mit Urteil vom 17. November 2016 aufgehoben worden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat dies mit Urteil vom 4. September 2019 bestätigt.

Genau genommen haben die beiden Gerichte nicht die eigentliche Genehmigung aufgehoben, sondern einen Bescheid, mit dem die Genehmigung verlängert worden war. Ohne diesen Bescheid wäre die Genehmigung schon lange erloschen.

Rechtlich ungeklärt war bisher die Frage, ob eine Umweltvereinigung wie der NABU gegen eine solche Genehmigungsverlängerung vorgehen kann. Die Gerichte in Brandenburg haben das bejaht, andere Verwaltungsgerichte in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben das verneint.

Da diese Rechtslage ungeklärt war, musste nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) eine Grundsatzentscheidung treffen, damit dies in Deutschland einheitlich gehandhabt wird. Das BVerwG hat in einem Verfahren aus Sachsen-Anhalt die Auffassung der Brandenburger Gerichte im Ergebnis bestätigt: Die Umweltverbände können auch Genehmigungsverlängerungen vor Gericht bringen.

Zur Klärung der jetzt entschiedenen Rechtsfrage ist noch eine weitere Revision – nämlich die zur Hühnermast Groß Haßlow – beim BVerwG anhängig. Da die Frage aber nun zugunsten der Verbände entschieden worden ist, lässt sich recht sicher vorhersagen, dass der NABU Brandenburg die Revision gewinnen wird.

Die vom BVerwG entschiedene Frage, die auf den ersten Blick wie eine bloße Formsache klingt, ist von großer Bedeutung. Oft verändern sich die Umstände, unter denen eine Genehmigung erteilt werden darf.  Genehmigungen, die vor einigen Jahren erteilt wurden, wären nach aktuellem Recht oft nicht mehr möglich. Die Behörden müssen jetzt damit rechnen, dass diese Frage häufiger überprüft wird.

Der Vorsitzende des NABU Brandenburg, Friedhelm Schmitz-Jersch, begrüßt die Entscheidung. „Bisher wurden Fristverlängerungen häufig quasi automatisch erteilt. Das hat jetzt ein Ende: Künftig können wir die Ämter zwingen, die Einhaltung umweltschützender Vorschriften auch bei solchen Entscheidungen zu prüfen. Der Umweltschutz gewinnt dadurch erheblich an Bedeutung.“

Friedhelm Schmitz-Jersch weiter: „Ohne das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort wären wir nicht so weit gekommen. Die Verbände brauchen diese Unterstützung. Der Fall zeigt: Der Einsatz der Zivilgesellschaft für die Umwelt und gegen die industrielle Tierhaltung lohnt sich.“

Auch die Bürgerinitiative „Wittstock contra Industriehuhn“ freut sich über das wegweisende Urteil des BVerwG. Die Sprecherin Andrea Stelmecke: „Die Luft für den Hühnermäster wird immer dünner. Für die Umwelt, die Tiere und für uns ist das ein schönes Weihnachtsgeschenk. Wir bleiben so lange dran, bis die Anlage endgültig verhindert ist.“ „Wir danken allen Unterstützern für ihre langjährige Hilfe, für das laufende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind wir jedoch noch auf weitere Spenden angewiesen!“, ergänzt Philipp Wacker.

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