Frist verlängert, andere Lösungsansätze negativ

Pressemitteilung

Der Deutsche Tierschutzbund bemängelt, ein Jahr der Frist ist verstrichen, ohne dass ernsthaft Alternativen zur betäubungslosen Ferkel-Kastration geprüft wurden

Ein Jahr nach Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration:

Ab dem 1. Januar 2019 hätte die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung eigentlich verboten sein sollen – hätte der Deutsche Bundestag mit Wohlwollen von Bundesministerin Klöckner das schon bestehende Verbot nicht im Dezember letzten Jahres gekippt und die Qual der Ferkel um zwei Jahre verlängert. Der Deutsche Tierschutzbund wiederholt nun, zur Halbzeit der verlängerten Frist, seine Kritik an der Entscheidung und beobachtet mit Sorge, dass die praxistauglichen kastrationsfreien und damit tierschutzgerechtesten Alternativen zur betäubungslosen Kastration, wie die Immunokastration, immer wieder falsch dargestellt werden. Aus Sicht der Tierschützer fehlt es an seriöser Aufklärungsarbeit und dem Willen der nachgelagerten Branche, bestehende vermarktungstechnische Hürden abzubauen.

„Mit der Entscheidung, durch die ein beschlossenes Gesetz vor einem Jahr einfach wieder gekippt wurde, haben die Verantwortlichen das Grundgesetz und damit das Staatsziel Tierschutz mit Füßen getreten. Wie so oft ist Bundesministerin Klöckner vor der Branche eingeknickt und hat wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor dem Tierschutz eingeräumt. Von Amts wegen ist Frau Klöckner auch Tierschutzministerin – diesen Auftrag nimmt sie aber offenbar nicht sonderlich ernst“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Immunokastration: Skepsis ist unbegründet

Obwohl mit der Ebermast, der Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und der Kastration unter Vollnarkose mittels Isofluran und Schmerzmittelgabe drei tierschutzgerechte und praktikable Alternativen zur Verfügung stehen, kursieren insbesondere über die Immunokastration weiter Vorbehalte. „Oftmals fällt der Begriff „Hormonfleisch“ – das ist schlichtweg falsch. Es handelt sich um eine handelsübliche Impfung, die die Bildung der Geschlechtshormone, die für den unangenehmen Ebergeruch verantwortlich sind, unterdrückt. Es entstehen keinerlei Rückstände im Fleisch, für Verbraucher*innen ist die Methode also absolut unbedenklich“, erklärt Dr. Miriam Goldschalt, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Trotzdem herrscht dieser Methode gegenüber in der Branche eine nicht nachvollziehbare Skepsis. Vor allem der Lebensmitteleinzelhandel und die Schlachtbranche argumentieren damit, dass Verbraucher*innen das Fleisch ablehnen würden, was jedoch mehrfach durch Verbraucherumfragen widerlegt wurde. Zudem gäbe es angeblich immer wieder Schweine, die trotz Impfung den Ebergeruch aufweisen. „Die Erfahrungen zeigen aber, dass die Immunokastration bei richtiger Anwendung wirksam und verlässlich funktioniert“, so Dr. Goldschalt.

Die Branche testet zudem weiterhin lokale Betäubungsmethoden. Dabei belegen bereits zahlreiche Studien, dass die Injektion von Lokalanästhetika einen zusätzlichen Stress- und Schmerzfaktor darstellt und den Kastrationsschmerz nicht vollständig ausschaltet. Damit stellt das Verfahren keine tierschutzgerechte und auch keine gesetzeskonforme Alternative dar. „Statt weiter in sich immer wiederholende und dadurch unnütze Forschungsprojekte zu investieren, sollte die Branche endlich in den Abbau der Hürden für kastrationsfreie Alternativen investieren“, fordert Dr. Goldschalt. „Nur so kann die Zeit bis zum Fristende sinnvoll genutzt und möglichst schnell auf die betäubungslose oder ganz auf die chirurgische Kastration verzichtet werden.“

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