Mitwelt-News der Woche

Meldungen und Nachrichten aus der 51. KW

Regional:

Heute findet im Berliner Estrel-Hotel das traditionelle Gänseessen für Bedürftige von und mit Fran Zander statt. Die „Sonnenzeiten für Tiere“ und die Tiertafel Havelland sind auch vor Ort und verteilen Geschenke für die Hunde der Bedürftigen.

Für das Frühjahr 2020 soll es im Bürgerhaus Finkenkrug in Falkensee Imkerkurse geben. Näheres dazu unter: bremer-falkensee@tonline.de

Imkern im eigenen Garten ist eine gute Sache. Doch zuerst sollte man sich von einem Fachmann/Fachfrau zeigen lassen, wie das geht
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Überregional:

Nach Informationen des „Deutschlandfunk Nova“ kommen von den über zwei Millionen Tieren, die für Tierversuche herangezogen werden, die wenigsten nach den Versuchen in die Freiheit. Wesentlich öfter werden sie getötet, heißt es hier. Oft um ihnen weitere Qualen zu ersparen und nicht selten auch, um sie nach ihrem Tod noch einmal untersuchen zu können.

Der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen Anhalt, fordert mehr einen Umbau in der „Nutztierhaltung“, denn unabhängig von gesetzlichen Vorgaben müsse die Tierhaltung auch gesellschaftlich akzeptiert werden. Wie bei „agrar top online“ zu lesen ist, wurden 2017 und 2018 nur 4 Prozent aller Tierhaltungsbetriebe im Land kontrolliert, in 8,7 beziehungsweise 11 Prozent wurden dabei Verstöße aktenkundig.

Symbolbild Kühe im Stall
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Der Deutsche Tierschutzbund fordert für Sylvester Feuerwerksverzicht und böllerfreie Tierschutzzonen. In einem Brief an den Präsidenten des Deutschen Städtetages appelliert der Tierschutzverein für die Einrichtung von Schutzzonen, besonders in Innenstädten in der Nähe von Tierheimen, Koppeln und Stallungen, sowie an Waldändern, Parkanlagen und Gewässer. Erfreulicherweise verkaufen auch in diesem Jahr einige Baumärkte und Supermärkte keine Feuerwerkskörper.

Vielleicht reicht ja auch die Kerze und ein Wunder?
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Echte Typen knallen sowieso mit Sektkorken, Prost auf friedvolle und freudige Weihnachten, eure Blaue Holzbiene.

Frohe Weihnacht
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Keine Masthuhn-Anlage in Groß Haßlow?

Pressemitteilung des NABU vom 20. Dezember

Endgültige Verhinderung der Hühnermast Groß Haßlow rückt näher

Bundesverwaltungsgericht trifft Grundsatzentscheidung zur Umwelt-Verbandsklage

Es wird immer unwahrscheinlicher, dass die riesige Hühnermastanlage Groß Haßlow in der Nähe von Wittstock jemals fertig gestellt wird. 328.000 Hähnchen sollen hier gemästet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine weitere rechtliche Hürde ausgeräumt.

Zur Erinnerung: Die Genehmigung für die Hühnermastanlage war vom Verwaltungsgericht Potsdam mit Urteil vom 17. November 2016 aufgehoben worden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat dies mit Urteil vom 4. September 2019 bestätigt.

Genau genommen haben die beiden Gerichte nicht die eigentliche Genehmigung aufgehoben, sondern einen Bescheid, mit dem die Genehmigung verlängert worden war. Ohne diesen Bescheid wäre die Genehmigung schon lange erloschen.

Rechtlich ungeklärt war bisher die Frage, ob eine Umweltvereinigung wie der NABU gegen eine solche Genehmigungsverlängerung vorgehen kann. Die Gerichte in Brandenburg haben das bejaht, andere Verwaltungsgerichte in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben das verneint.

Da diese Rechtslage ungeklärt war, musste nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) eine Grundsatzentscheidung treffen, damit dies in Deutschland einheitlich gehandhabt wird. Das BVerwG hat in einem Verfahren aus Sachsen-Anhalt die Auffassung der Brandenburger Gerichte im Ergebnis bestätigt: Die Umweltverbände können auch Genehmigungsverlängerungen vor Gericht bringen.

Zur Klärung der jetzt entschiedenen Rechtsfrage ist noch eine weitere Revision – nämlich die zur Hühnermast Groß Haßlow – beim BVerwG anhängig. Da die Frage aber nun zugunsten der Verbände entschieden worden ist, lässt sich recht sicher vorhersagen, dass der NABU Brandenburg die Revision gewinnen wird.

Die vom BVerwG entschiedene Frage, die auf den ersten Blick wie eine bloße Formsache klingt, ist von großer Bedeutung. Oft verändern sich die Umstände, unter denen eine Genehmigung erteilt werden darf.  Genehmigungen, die vor einigen Jahren erteilt wurden, wären nach aktuellem Recht oft nicht mehr möglich. Die Behörden müssen jetzt damit rechnen, dass diese Frage häufiger überprüft wird.

Der Vorsitzende des NABU Brandenburg, Friedhelm Schmitz-Jersch, begrüßt die Entscheidung. „Bisher wurden Fristverlängerungen häufig quasi automatisch erteilt. Das hat jetzt ein Ende: Künftig können wir die Ämter zwingen, die Einhaltung umweltschützender Vorschriften auch bei solchen Entscheidungen zu prüfen. Der Umweltschutz gewinnt dadurch erheblich an Bedeutung.“

Friedhelm Schmitz-Jersch weiter: „Ohne das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort wären wir nicht so weit gekommen. Die Verbände brauchen diese Unterstützung. Der Fall zeigt: Der Einsatz der Zivilgesellschaft für die Umwelt und gegen die industrielle Tierhaltung lohnt sich.“

Auch die Bürgerinitiative „Wittstock contra Industriehuhn“ freut sich über das wegweisende Urteil des BVerwG. Die Sprecherin Andrea Stelmecke: „Die Luft für den Hühnermäster wird immer dünner. Für die Umwelt, die Tiere und für uns ist das ein schönes Weihnachtsgeschenk. Wir bleiben so lange dran, bis die Anlage endgültig verhindert ist.“ „Wir danken allen Unterstützern für ihre langjährige Hilfe, für das laufende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind wir jedoch noch auf weitere Spenden angewiesen!“, ergänzt Philipp Wacker.

Frist verlängert, andere Lösungsansätze negativ

Pressemitteilung

Der Deutsche Tierschutzbund bemängelt, ein Jahr der Frist ist verstrichen, ohne dass ernsthaft Alternativen zur betäubungslosen Ferkel-Kastration geprüft wurden

Ein Jahr nach Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration:

Ab dem 1. Januar 2019 hätte die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung eigentlich verboten sein sollen – hätte der Deutsche Bundestag mit Wohlwollen von Bundesministerin Klöckner das schon bestehende Verbot nicht im Dezember letzten Jahres gekippt und die Qual der Ferkel um zwei Jahre verlängert. Der Deutsche Tierschutzbund wiederholt nun, zur Halbzeit der verlängerten Frist, seine Kritik an der Entscheidung und beobachtet mit Sorge, dass die praxistauglichen kastrationsfreien und damit tierschutzgerechtesten Alternativen zur betäubungslosen Kastration, wie die Immunokastration, immer wieder falsch dargestellt werden. Aus Sicht der Tierschützer fehlt es an seriöser Aufklärungsarbeit und dem Willen der nachgelagerten Branche, bestehende vermarktungstechnische Hürden abzubauen.

„Mit der Entscheidung, durch die ein beschlossenes Gesetz vor einem Jahr einfach wieder gekippt wurde, haben die Verantwortlichen das Grundgesetz und damit das Staatsziel Tierschutz mit Füßen getreten. Wie so oft ist Bundesministerin Klöckner vor der Branche eingeknickt und hat wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor dem Tierschutz eingeräumt. Von Amts wegen ist Frau Klöckner auch Tierschutzministerin – diesen Auftrag nimmt sie aber offenbar nicht sonderlich ernst“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Immunokastration: Skepsis ist unbegründet

Obwohl mit der Ebermast, der Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und der Kastration unter Vollnarkose mittels Isofluran und Schmerzmittelgabe drei tierschutzgerechte und praktikable Alternativen zur Verfügung stehen, kursieren insbesondere über die Immunokastration weiter Vorbehalte. „Oftmals fällt der Begriff „Hormonfleisch“ – das ist schlichtweg falsch. Es handelt sich um eine handelsübliche Impfung, die die Bildung der Geschlechtshormone, die für den unangenehmen Ebergeruch verantwortlich sind, unterdrückt. Es entstehen keinerlei Rückstände im Fleisch, für Verbraucher*innen ist die Methode also absolut unbedenklich“, erklärt Dr. Miriam Goldschalt, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Trotzdem herrscht dieser Methode gegenüber in der Branche eine nicht nachvollziehbare Skepsis. Vor allem der Lebensmitteleinzelhandel und die Schlachtbranche argumentieren damit, dass Verbraucher*innen das Fleisch ablehnen würden, was jedoch mehrfach durch Verbraucherumfragen widerlegt wurde. Zudem gäbe es angeblich immer wieder Schweine, die trotz Impfung den Ebergeruch aufweisen. „Die Erfahrungen zeigen aber, dass die Immunokastration bei richtiger Anwendung wirksam und verlässlich funktioniert“, so Dr. Goldschalt.

Die Branche testet zudem weiterhin lokale Betäubungsmethoden. Dabei belegen bereits zahlreiche Studien, dass die Injektion von Lokalanästhetika einen zusätzlichen Stress- und Schmerzfaktor darstellt und den Kastrationsschmerz nicht vollständig ausschaltet. Damit stellt das Verfahren keine tierschutzgerechte und auch keine gesetzeskonforme Alternative dar. „Statt weiter in sich immer wiederholende und dadurch unnütze Forschungsprojekte zu investieren, sollte die Branche endlich in den Abbau der Hürden für kastrationsfreie Alternativen investieren“, fordert Dr. Goldschalt. „Nur so kann die Zeit bis zum Fristende sinnvoll genutzt und möglichst schnell auf die betäubungslose oder ganz auf die chirurgische Kastration verzichtet werden.“

Noch immer leiden viel zu viele Tiere in Versuchslaboren

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 19. Dezember 2019

Trotz Zielvorgabe der EU:

Erneut fast drei Millionen Tiere in Versuchen „verbraucht“

Der Deutsche Tierschutzbund übt scharfe Kritik an der Bundesregierung, die erneut von der Erreichung des gemeinsamen Ziels der EU-Mitgliedstaaten, Tierversuche langfristig vollständig zu ersetzen, meilenweit entfernt ist. Aktuell veröffentlichte Zahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zeigen, dass die Zahl der in Versuchen „verbrauchten“ Tiere unverändert hoch ist: 2.825.066 Tiere kamen im Jahr 2018 in Tierversuchen zum Einsatz, im Vorjahr waren es 2.807.297.

„Die Zahlen beweisen schwarz auf weiß, dass sich absolut nichts bewegt“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Bundesregierung schafft es auch nicht annähernd, ihren wohlklingenden Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen zu lassen. Im Gegenteil: Tierversuche als vermeidlicher Goldstandard haben nach wie vor oberste Priorität. Statt endlich eine dringend notwendige Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen zu erarbeiten, verkündet das BMEL sogar, man könne auf Tierversuche derzeit noch nicht verzichten. Dass sich an dieser Aussage auch in Zukunft nichts ändern wird, dafür sorgt die Bundesregierung gleich selbst: Tierversuchsfreie Forschung wird weiterhin nur stiefmütterlich behandelt; Fördergelder nur im mikroskopischen Bereich gezahlt. So kann ein Ausstieg nicht gelingen.“ Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert zudem die mangelhaften gesetzlichen Regelungen zu Tierversuchen, die absolut nicht mit den Vorgaben der EU übereinstimmen. Für die Korrekturen, die die Europäische Kommission in ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angemahnt hatte, will sich die Bundesregierung noch bis Ende 2020 Zeit lassen.

Anstieg bei Zahl der Hunde

2018 kamen mit 85 Prozent vor allem Mäuse und Ratten zum Einsatz. Die Zahl der Mäuse stieg im Vergleich zum Vorjahr um 140.000 auf über 2,1 Millionen Tiere – und knackte damit zum ersten Mal seit 2014, als die Erfassungskriterien geändert wurden, die 2-Millionengrenze. Am dritthäufigsten wurden Fische (8 Prozent) eingesetzt. Aber auch 85.645 Kaninchen und 765 Katzen mussten in Versuchen leiden. Die Zahl der verwendeten Hunde stieg um über 600 Tiere auf 3.993 – eine Steigerung um 20 Prozent. Die Zahl der Affen blieb mit 3.324 Tieren auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr. Insgesamt 124.702 Tiere, also fast 10.000 mehr als zuvor, mussten den höchsten Grad an Schmerzen, Leiden und Schäden erleiden. Bei fast einer Million Tiere wurde deren Erbinformation manipuliert, um sie künstlich krank oder dem Menschen ähnlicher zu machen.

Großteil der Tiere entfällt auf die Grundlagenforschung

44 Prozent der in Tierversuchen verwendeten Tiere diente der reinen Grundlagenforschung – also für Versuche ohne konkreten oder absehbaren Nutzen für den Menschen. Weitere 23 Prozent wurden bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen verwendet, wie sie etwa für Wandfarbe vorgeschrieben sind. 15 Prozent dienten der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren. Ebenfalls etwa 15 Prozent wurden für die Erhaltungszucht von genetisch veränderten Tieren – in den meisten Fällen Mäusen – verwendet.

Hinweis an die Redaktionen:

Die Zahlen des BMEL finden Sie hier:

www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/Versuchstierzahlen2018.html